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Stör-Aktion wirft Fragen nach der Sicherheit in den Gebäuden des Bundestags auf

Bundestag/Reichstag

Bundestag/Reichstag

Die Stör-Aktionen von Besuchern des Bundestags, die am Mittwoch möglicherweise von der AfD ins Parlamentsgebäude eingeschleust worden waren, wirft Fragen nach der dortigen Sicherheit auf. Denn die Regelungen für Besucher der Abgeordneten waren extra für Mittwoch verschärft worden.

Normalerweise gilt die Regelung, dass ein Abgeordneter bis zu sechs Menschen unangemeldet im Reichstagsgebäude empfangen darf, wenn er sie während ihres Aufenthalts begleitet. Es findet dementsprechend auch keine Sicherheitsüberprüfung statt. Genau diese Regelung hatte Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) für den Mittwoch aufgehoben. 

Offenbar waren bereits im Vorfeld Stör-Aktionen befürchtet worden, schließlich hatten Kritiker der Corona-Maßnahmen zu Protesten aufgerufen – die es dann am Brandenburger Tor nahe des Reichstagsgebäudes auch gab. Die Polizei setzte Wasserwerfer ein, um die Demonstration aufzulösen.

Der Bundestag will nun untersuchen, wie die Besucher trotz der verschärften Regelungen ins Parlamentsgebäude gelangen konnten und ob sie sicherheitsüberprüft wurden. Der Ältestenrat wollte sich noch am Donnerstag mit der Angelegenheit befassen.

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