Die von der Union geführten Arbeits- und Wirtschaftsministerien der vier Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern haben eine Reform der Grundsicherung für Arbeitssuchende gefordert und eigene Eckpunkte dafür vorgelegt. Ziel sei, „dass mehr positive Anreize gesetzt werden und dass die Akzeptanz des gesamten Systems in der Bevölkerung erhöht wird“, teilten die vier Länder am Freitag mit.
Sie schlagen Veränderungen in vier Punkten vor: So müsse es höhere Freibeträge für Erwerbsaufstocker geben, einen höheren Vermögens-Grundfreibetrag, einen besseren Vermögensschutz für Grundstücke sowie schärfere Sanktionen für Verweigerer.
Bayerns Arbeitsministerin Carolina Trautner (CSU) erklärte, die Leistung und Lebensleistung der Arbeitssuchenden müsse verstärkt berücksichtigt werden. „Deshalb sollten die Einkommens-Freibeträge für Erwerbsaufstocker erhöht werden.“ Das könnte demnach einen Anreiz schaffen, die Erwerbstätigkeit über den geringfügigen Bereich hinaus auszuweiten. Dies müsse sich immer finanziell positiv auf die Beschäftigten auswirken.
Der nordrhein-westfälische Arbeits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) ergänzte, dass Anerkennung der Lebensleistung für ihn auch bedeute, „dass die Menschen nicht jeden selbst verdienten Groschen, den sie über die Jahre abgezwackt haben, aufbrauchen müssen, bevor sie Anspruch auf staatliche Hilfe bekommen“. Das sei nicht gerecht und motiviert auch nicht, privat für den Ruhestand oder schlechte Zeiten vorzusorgen. Deshalb fordern die Minister einen höheren Vermögens-Grundfreibetrag.
Auch selbstgenutztes Wohneigentum sollen Hartz-IV-Empfänger behalten dürfen – „ganz besonders dann, wenn Menschen ihr erarbeitetes Vermögen vorrangig in ihr Wohneigentum investiert haben und gegen Ende ihres Arbeitslebens auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind“, wie die baden-württembergische Arbeits- und Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) erklärte. Darum sollte der Freibetrag für Wohneigentum im SGB II gleich hoch sein wie der Freibetrag für geldwerte Altersvorsorgeansprüche.
Schließlich fordern die Minister zusätzliche, schärfere Regelungen für diejenigen, „die sich Mitwirkungspflichten beharrlich verweigern“. Eine Neuregelung der Sanktionen soll sich laut Entwurf eng an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom November 2019 orientieren. So sollen die Leistungen des Regelsatzes künftig nicht um mehr als 30 Prozent gemindert werden – aber auch komplett gestrichen werden können.