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Viereinhalb Jahre Haft für tödliche Attacke auf Augsburger Feuerwehrmann

Viereinhalb Jahre Haft für tödliche Attacke auf Augsburger Feuerwehrmann

Symbolbild: Gefängnis

Nach dem tödlichen Angriff auf einen Feuerwehrmann vor fast einem Jahr hat das Landgericht in Augsburg einen 17-Jährigen zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der junge Mann den tödlichen Schlag im Rahmen einer Auseinandersetzung ausführte und sich der potenziell fatalen Folgen bewusst war. Sie verurteilten ihn wegen Körperverletzung mit Todesfolge sowie gefährlicher Körperverletzung, was auch der Anklage entsprach.

Zwei ebenfalls an dem Geschehen im Dezember 2019 beteiligte Begleiter des Haupttäters im Alter von 18 und 20 Jahren wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt. Der 18-Jährige erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten, bei dem anderen wurde die Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Das bedeutet, dass zunächst noch abgewartet wird, ob er erneut auffällig wird.

Der 49-jährige Feuerwehrmann, der zu diesem Zeitpunkt privat mit seiner Frau und einem befreundeten Paar unterwegs war, war in der Augsburger Innenstadt mit den Jugendlichen in Streit geraten. Daraufhin versetzte der 17-jährige Hauptangeklagte ihm einen wuchtigen Schlag gegen den Kopf. Dieser löste eine starke Gehirnblutung aus, an der das Opfer noch am Tatort verstarb.

Nach der Attacke auf den Feuerwehr verprügelten der junge Mann mit seinen mitangeklagten Begleitern den 50-jährigen Mann des befreundeten Paares. Er musste im Krankenhaus behandelt werden. 

Das Geschehen in der bayerischen Stadt hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Der Prozess fand wegen des Alters der Täter vor einer Jugendkammer statt, das Verfahren begann im Oktober. 

Die Staatsanwaltschaft hatte für den 17-Jährigen sechs Jahre Gefängnis gefordert. Die Verteidigung sprach sich für eine Bewährungsstrafe aus und machte geltend, dass ihr Mandant in Nothilfe handelte, um einen Freund zu schützen. Die Richter verwarfen diese Argumentation laut Gerichtssprecher in ihrem Urteil aber. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, sie kann von den beteiligten Parteien noch angefochten werden.

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