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Bundesregierung plant erneute Ausgleichszahlungen an Kliniken

Bundesregierung plant erneute Ausgleichszahlungen an Kliniken

Symbolbild: Krankenhaus

Angesichts der stark gestiegenen Zahlen von Corona-Patienten fasst die Bundesregierung laut einem Zeitungsbericht erneute Ausgleichszahlungenan Krankenhäuser ins Auge. Kliniken in Hotspot-Gebieten sollten finanziell besonders unterstützt werden, heißt es nach Angaben des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND, Freitagsausgaben) in einem Eckpunktepapier des Gesundheitsministeriums. Krankenhäuser sollen demnach Finanzhilfen für das Freihalten von Betten erhalten. 

Kliniken, die in der Corona-Pandemie Operationen und andere Eingriffe verschieben, sollten dafür „kurzfristig einen finanziellen Ausgleich erhalten“, zitiert das RND aus dem Papier. Krankenhäuser in Hotspot-Regionen mit mehr als 250 Neuinfektionen in sieben Tagen pro 100.000 Einwohnern sollen demnach auch unabhängig davon, wie groß ihre freien intensivmedizinischen Kapazitäten sind, Ausgleichszahlungen erhalten können. Auf diesem Weg sollten auch die Kapazitäten insgesamt erweitert werden.

Die Länder, die grundsätzlich für die Planung der Krankenhäuser zuständig sind, sollten bestimmen, welche Kliniken von den Ausgleichszahlungen profitieren, zitiert das RND weiter aus dem Eckpunktepapier. Schon zu Beginn der Pandemie hatten die Kliniken Ausgleichszahlungen für das Freihalten von Betten und das Verschieben längerfristig planbarer Operationen erhalten. 

Die Pläne des Gesundheitsministeriums sollen dem Zeitungsbericht zufolge rückwirkend zum 14. Dezember in Kraft treten. Begrenzt werden sollen die Ausgleichszahlungen demnach bis zum 31. Januar.

Aktuell werden aus einzelnen Regionen bereits Engpässe bei der Versorgung von Intensivpatienten gemeldet. Dies hat auch eine Diskussion um die sogenannte Triage ausgelöst. Darunter wird verstanden, wenn Ärzte entscheiden müssen, welche Patienten sie bei begrenzten medizinischen Kapazitäten bevorzugt behandeln. Bei Corona-Patienten müssten die Ärzte demnach etwa entscheiden, wer zunächst an ein Beatmungsgerät angeschlossen wird und wer nicht.

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