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EuGH: Brüssel-Hauptstadt darf nicht gegen Glyphosat klagen

EuGH: Brüssel-Hauptstadt darf nicht gegen Glyphosat klagen

Symbolbild: EuGH

Die belgische Verwaltungsregion Brüssel-Hauptstadt darf nicht gegen die Erneuerung der Genehmigung des Unkrautvernichters Glyphosat in der EU klagen. Sie sei von der Anordnung nicht nachweislich unmittelbar betroffen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Er bestätigte damit ein früheres Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG). (Az. C-352/19 P)

Die EU-Kommission hatte 2017 die weitere Verwendung des Wirkstoffes Glyphosat für fünf Jahre  genehmigt. Dagegen zog die Region vor Gericht. Nachdem das EuG seine Klage abgelehnt hatte, legte Brüssel-Hauptstadt Rechtsmittel beim EuGH ein. 

Über die Zulassung von Herbiziden mit dem Wirkstoff müssten die Mitgliedsstaaten entscheiden und nicht die Regionen, urteilte der EuGH nun. Wenn vor Ablauf der Zulassung noch keine Entscheidung getroffen sei, sei in Belgien die föderale Behörde zuständig. Das Rechtsmittel wurde daher zurückgewiesen.

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