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Bundeskabinett bringt Frauenquote für Vorstände auf den Weg

Bundeskabinett bringt Frauenquote für Vorstände auf den Weg

Frauenquote - Bild: nina_p_v via Twenty20

Die Bundesregierung hat den Weg für mehr Frauen in Unternehmensvorständen frei gemacht: Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, der die Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst verbessern soll. Bundesfrauenministerin Franziska Giffey (SPD) sprach von einem „Meilenstein für mehr Frauen in Führungspositionen“ – die Grünen kritisierten den Entwurf hingegen als unzureichend.

Der Entwurf für das sogenannte zweite Führungspositionen-Gesetz sieht vor, dass in Vorständen von börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen, die mehr als drei Mitglieder haben, mindestens ein Mitglied eine Frau und ein Mitglied ein Mann sein muss. Von dieser Regelung werden nach Angaben von Giffeys Ministerium und des Bundesjustizministeriums rund 70 Unternehmen betroffen sein, von denen aktuell rund 30 keine Frau im Vorstand haben.

„Wir haben über Jahre hinweg gesehen: Freiwillig tut sich sehr wenig und es geht sehr langsam“, erklärte Giffey. Dabei machten Frauen in Führungsetagen ihre Unternehmen nachweislich erfolgreicher. „Das soll sich auch endlich angemessen in den Führungsebenen der Unternehmen abbilden“, ergänzte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD).

In Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes wie der Deutschen Flugsicherung oder der Deutschen Bahn soll laut Gesetzentwurf bereits in Vorständen mit mehr als zwei Mitgliedern mindestens eine Frau vertreten sein müssen. Außerdem soll künftig auch in den Bundesunternehmen die generelle Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent im Aufsichtsrat gelten. Für die Renten- und Unfallversicherungsträger, die Krankenkassen und die Bundesagentur für Arbeit ist eine generelle Mindestbeteiligung von einer Frau in mehrköpfigen Vorständen vorgesehen.

Die Bundesregierung will mit dem Gesetz außerdem Unternehmen grundsätzlich verpflichten, eine Zielgröße für Frauen in ihren Vorständen festzulegen. Wenn Unternehmen keine Frau berufen wollen, müssen sie das begründen.

Mit dem Gesetz sei Deutschland dem Ziel von Chancengleichheit und Gleichberechtigung „einen Schritt näher“, lobte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD). Die Frauenquote sei „überfällig“ und die Zeit für freiwillige Maßnahmen damit „endgültig vorbei“.

Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte den Kabinettsbeschluss. Dieser sei „ein wichtiger Schritt, um die gläserne Decke weiter einzureißen“, erklärte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack. „Ich rufe den Bundestag und insbesondere die Unionsfraktion auf, dieses Gesetz nun schnell zu beschließen und damit ein deutliches Signal für die Gleichstellung von Männern und Frauen zu setzen“, fügte sie hinzu.

Ende November hatte sich die Regierungskoalition grundsätzlich auf eine verbindliche Frauenquote für Vorstände geeinigt. Der Wirtschaftsflügel der Union hatte die Pläne des Koalitionspartners allerdings scharf kritisiert.

Kritik äußerte am Mittwoch auch die Grünen-Fraktion – ihr geht der Regierungsvorstoß allerdings nicht weit genug. Dieser sei „schwach und lediglich ein Minimalkonsens“, erklärten die frauenpolitische Sprecherin Ulle Schauws und die mittelstandpolitische Sprecherin Claudia Müller. Denn die Botschaft des novellierten Gesetzes sei: „Frauen dürfen mitbestimmten, aber nur ein bisschen.“

Auf Kritik stößt bei den Grünen unter anderem, dass sich – „anders als bei einer richtigen Quote“ – die Zahl der Frauen in größeren Vorständen nicht automatisch erhöht.  Nötig sei deshalb eine Mindestquote von 33 Prozent für Unternehmensvorstände börsennotierter und mitbestimmter Unternehmen bei der Neubesetzung von Vorstandsposten. 

Auch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) stufte die Wirkung des Gesetzentwurfs der Koalition als begrenzt ein. Die Mindestbeteiligung von Frauen werde die nach wie vor von Männern dominierten Vorstände in Deutschland „nicht sofort auf den Kopf stellen, dafür gilt sie für zu wenige Unternehmen“, sagte DIW-Forscherin Katharina Wrohlich der „Rheinischen Post“ vom Donnerstag. Doch das Gesetz könne bestenfalls „gleichstellungspolitische Impulse“ senden und mehr weibliche Vorbilder in Führungspositionen bringen.

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