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Deutliche Kritik von Juristen an Verordnung zur Impfreihenfolge

Deutliche Kritik von Juristen an Verordnung zur Impfreihenfolge

Justitia (über cozmo news)

Mehrere Experten haben in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestags die Verordnung zur Festlegung der Corona-Impfreihenfolge kritisiert. Die Juristin Andrea Kießling von der Ruhr Universität Bochum erklärte am Mittwoch in ihrer schriftlichen Stellungnahme, es gebe derzeit keine Vorschrift, die das Bundesgesundheitsministerium zur Festlegung der Impfreihenfolge ermächtige, wie die Bundestagspressestelle am Mittwoch mitteilte. Vielmehr müssten die Verteilungsziele und die Verteilungskriterien für die Impfstoffe durch ein Parlamentsgesetz festgelegt werden.

Welche Bevölkerungsgruppen mit welcher Priorität gegen das neuartige Coronavirus geimpft werden sollen, ist in Deutschland per Verordnung festgelegt. Diese war Mitte Dezember von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) unterzeichnet worden. Zuerst geimpft werden demnach Bürger über 80 Jahre, Pflegebedürftige sowie diejenigen, die sie pflegen und betreuen. 

In der Anhörung des Gesundheitsausschusses äußerte laut Bundestagspressestelle auch der Theologe und Ethiker Peter Dabrock von der Universität Erlangen-Nürnberg Kritik an der jetzigen Rechtslage. Wenn in einer akuten Herausforderung wie der Impfpriorisierung der Bundestag diesen Bereich nicht regele, sei dies demokratietheoretisch und konkret-ethisch als schweres Versäumnis anzusehen. Er warnte, angesichts der erheblichen praktischen Probleme bei der Umsetzung der Impfstrategie drohe ein weiterer Vertrauensverlust der Politik.

Der Rechtswissenschaftler Thorsten Kingreen von der Universität Regensburg erklärte in seiner Stellungnahme, bei der Reihenfolge der Schutzimpfungen gehe es letztlich um eine Zuteilung von Lebenschancen. Der Gesetzgeber müsse die wesentlichen Entscheidungen darüber, wer mit welcher Priorität Anspruch auf die Schutzimpfungen habe, selbst treffen.

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