Gerichtsvollzieher sollen bei ihren Einsätzen künftig besser vor gewalttätigen Übergriffen geschützt sein. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch einen Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), mit dem die Beamten künftig die Möglichkeit bekommen sollen, bei der Polizei Auskunft über etwaige Gefahren für Leib und Leben einzuholen. Gegebenenfalls können sie dann um Unterstützung der Polizei bitten.
Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf weitere Änderungen im Vollstreckungsrecht vor. Gläubiger sollen Auskunft von Dritten auch dann einholen können, wenn der Aufenthaltsort des Schuldners unbekannt ist. Zudem wird die Liste der Sachen erweitert, die unpfändbar sind. Ein umfassender Schutz gilt künftig für Dinge, die für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder Fortbildung benötigt werden.
Auch der Pfändungsschutz von Tieren werde „maßvoll“ erweitert, teilte das Justizministerium weiter mit. Außerdem sollten die Pfändungsgrenzen für Weihnachtsvergütungen, bestimmte Lebensversicherungen sowie Altersrenten entsprechend der wirtschaftlichen Entwicklung angehoben werden.