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Lebenslange Haft für 55-Jährigen wegen Mordes an Jugendlicher im Jahr 1993

Lebenslange Haft für 55-Jährigen wegen Mordes an Jugendlicher im Jahr 1993

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit

Wegen Mordes an der Dortmunder Schülerin Nicole-Denise Schalla im Jahr 1993 ist ein 55-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Aufgrund einer bereits verbüßten Haftstrafe gelten vier Jahre davon bereits als vollstreckt, wie ein Sprecher des Dortmunder Landgerichts am Montag mitteilte. Der Angeklagte Ralf H. bestritt demnach bis zum Schluss, das Mädchen erwürgt zu haben.

H. soll die 16-Jährige am 14. Oktober 1993 zunächst auf ihrem Nachhauseweg verfolgt und dann angegriffen haben, um sie zu vergewaltigen. Da die Schülerin sich wehrte, habe er sie „minutenlang“ gewürgt und dabei ihren Tod billigend in Kauf genommen. Davor oder danach soll er sich sexuell befriedigt haben. Die 16-Jährige starb an ihren Verletzungen.

Mithilfe neuer DNA-Analyseverfahren konnte H. 2018 als Tatverdächtiger ausgemacht werden. Den Angaben zufolge wurde seine DNA zweimal im Leistenbereich des Mädchens festgestellt, was einen Treffer durch eine zufällige Berührung, etwa im Bus, ausschließe. Das Gericht urteilte, dass H. sowohl heimtückisch als auch mit Verdeckungsabsicht gehandelt habe.

Der Prozess gegen den heute 55-Jährigen wurde immer wieder unterbrochen. Nach der längeren Erkrankung einer Richterin musste das Verfahren zunächst komplett neu aufgerollt werden. Zu weiteren Unterbrechungen kam es unter anderem wegen einer auf dem Postweg verschwundenen Akte, wechselnden Pflichtverteidigern und zuletzt der Corona-Pandemie.

„Das Verfahren hat sich unendlich lang hingezogen“, sagte der Gerichtssprecher. Im Juli 2020 wurde H. deswegen auf Anordnung des Oberlandesgerichts in Hamm nach mehr als zwei Jahren aus der Untersuchungshaft entlassen. Gegen das Urteil vom Montag will H. nun beim Bundesgerichtshof Revision einlegen.

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