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Minister Altmaier und Scholz wollen Corona-Hilfen aufstocken und vereinfachen

Minister Altmaier und Scholz wollen Corona-Hilfen aufstocken und vereinfachen

Corona-Hilfsgelder

Einer „Bazooka“ sollen die Corona-Hilfen der Bundesregierung gleichkommen – so zumindest das Versprechen von Finanzminister Olaf Scholz (SPD). Doch Unternehmen und ihre Verbände klagten seit Beginn über Antrags- und Auszahlungsschwierigkeiten. Darum legen Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) zumindest bei der sogenannten Überbrückungshilfe „noch eine Schippe drauf“, wie Altmaier am Dienstag ankündigte. „Die Hilfen werden einfacher, umfangreicher und zielgenauer“, versprach Scholz.

ÜBERBRÜCKUNGSHILFE III

Vorerst bis Juni können kleine und mittelständische Unternehmen Fixkostenzuschüsse beantragen. Diese bereits zum Jahreswechsel novellierten Überbrückungshilfen für Pandemie-geplagte Firmen werden nun ausgeweitet. Die maximale monatliche Beihilfe soll von 500.000 auf 1,5 Millionen Euro erhöht werden – „sofern beihilferechtlich zulässig“, wie das Wirtschaftsministerium (BMWi) betonte. Die Bundesregierung dringe bei der EU-Kommission weiter auf eine Anhebung der entsprechenden Obergrenzen für staatliche Hilfen. Die Abschlagszahlungen werden unterdessen auf 100.000 Euro pro Fördermonat verdoppelt. 

Für die Antragsberechtigung gilt künftig nur noch ein Kriterium: Unternehmen müssen für die Fördermonate einen Umsatzeinbruch um jeweils mindestens 30 Prozent zum Vorjahr nachweisen. „Keine Differenzierung mehr bei der Förderung nach unterschiedlichen Umsatzeinbrüchen und Zeiträumen, Schließungsmonaten und direkter oder indirekter Betroffenheit“, versicherte das BMWi. 

Änderungen bei der Größe betroffener Unternehmen kündigte das Ministerium am Dienstag zunächst nicht an. Unternehmen mit mehr als 500 Millionen Euro Jahresumsatz sind bislang von Überbrückungshilfen ausgeschlossen. Altmaier hatte der „Rheinischen Post“ vom Montag gesagt, er wolle „noch etwas größere Unternehmen“ als bislang einbeziehen.

AUSSERORDENTLICHE HILFEN

Vom Corona-Lockdown betroffene Firmen, Selbstständige und auch Vereine sollen in Form der sogenannten November- und Dezemberhilfen bis zu 75 Prozent ihrer Umsätze der beiden Vorjahresmonate als Zuschuss bekommen.

Von den bislang beantragten Novemberhilfen in Höhe von knapp 4,7 Milliarden Euro wurden laut BMWi bis Dienstag insgesamt fast zwei Milliarden Euro ausgezahlt. Der Großteil davon floss in Form von Abschlagszahlungen; die Komplettauszahlung begann nach technischen Verzögerungen erst vergangenen Dienstag. Für Anträge auf Dezemberhilfe im Umfang von knapp 2,8 Milliarden Euro wurden den Angaben zufolge bislang rund 986 Millionen Euro an Abschlägen gezahlt.

Gezahlt werden vorerst nur Zuschüsse bis zu einer Million Euro pro Unternehmen; der von der Bundesregierung vorgesehene Maximalbetrag von vier Millionen Euro muss von der EU-Kommission noch beihilferechtlich genehmigt werden.

BEANTRAGUNG

Sowohl die Überbrückungshilfe als auch die außerordentlichen Hilfen müssen unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de beantragt werden. Unternehmen brauchen dafür zwingend einen sogenannten prüfenden Dritten: Das kann ein Steuerberater, Anwalt, Wirtschafts- oder Buchprüfer sein, der sich auf der Online-Plattform registrieren muss. November- sowie Dezemberhilfe können jeweils einmalig beantragt werden, die Frist dafür wurde bis Ende April verlängert. 

GEMISCHTE REAKTIONEN

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßte die vereinfachten Überbrückungshilfen als „Hoffnungsschimmer für stark gebeutelte Gastronomen, Hoteliers und Veranstalter“. Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt sagte dazu, die „erneute Umstellung der Zugangsregeln darf nicht zu weiteren Verzögerungen führen“.

Für Kritik von Unternehmen und Steuerberatern sorgten zuletzt insbesondere rechtliche Unsicherheiten bei den Überbrückungshilfen: So definiert die von der EU-Kommission im November genehmigte „Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020“ die Hilfen als „Beitrag zu den ungedeckten Fixkosten eines Unternehmens“ demnach gäbe es anders als erwartet nur beim Nachweis tatsächlicher Verluste einen Zuschuss. Das BMWi betonte, für die allermeisten Unternehmen ändere sich dadurch nichts.

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