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Nebenklage in Lübcke-Prozess geht von Tatbeteiligung von Mitangeklagtem aus

Nebenklage in Lübcke-Prozess geht von Tatbeteiligung von Mitangeklagtem aus

Justitia (über cozmo news)

Die Nebenklage im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke geht von einer direkten Tatbeteiligung des Mitangeklagten Markus H. aus. „Ohne H. hätte es den Mord an Lübcke nicht gegeben“, sagte der Anwalt der Familie Lübcke, Holger Matt, am Dienstag in seinem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Seine psychische Unterstützung des Hauptangeklagten Stephan E. sei bewiesen. Die Familie Lübcke stütze sich in ihrer Überzeugung für H.s Mittäterschaft auf E.s drittes Geständnis sowie seinen Angaben aus dem November und Dezember. Darin hatte E. ausgesagt, dass er geschossen habe, H. aber zum Tatzeitpunkt auch am Tatort gewesen sei.

Am Anfang des Verfahrens sei die Alleintäterschaft verfolgt worden, weil es keine andere Tatortspuren gegeben habe, sagte Matt. „Heute glauben wir indes, dass das nicht richtig ist.“ Matt kritisierte, dass die Gartenmöbel Lübckes nicht auf Schmauchspuren untersucht worden seien. „Dadurch hätten die Angaben von E. zusätzlich verifiziert oder falsifiziert werden können.“

Matt warf den Verfassungsschutzbehörden mit Blick auf die als Rechtsextremisten bekannten Angeklagten ein „Komplettversagen“ vor. Der Staat dürfe nie wieder „auf dem rechten Auge blind“ agieren.

Der Prozess gegen E. und H. begann im Juni. Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni 2019 tot auf seiner Terrasse im nordhessischen Wolfhagen-Istha gefunden worden. E. soll ihn aus rechtsextremen Motiven getötet haben.

E. ist neben dem Mord an Lübcke wegen eines versuchten Mordes an einem irakischen Flüchtling angeklagt. Dieser tritt im Prozess ebenfalls als Nebenkläger auf. Das Plädoyer seines Anwalts wird für den Nachmittag erwartet.

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