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Berlin weist Kritik Brüssels an Grenzkontrollen zu Tirol und Tschechien zurück

Berlin weist Kritik Brüssels an Grenzkontrollen zu Tirol und Tschechien zurück

Bundestag/Reichstag

Die Bundesregierung hat die Kritik der EU-Kommission an den Grenzkontrollen zu Tschechien und dem österreichischen Bundesland Tirol zurückgewiesen. „Ich weise den Vorwurf von uns, dass wir uns nicht an das EU-Recht halten“, sagte Europa-Staatsminister Michael Roth (SPD) am Dienstag in Berlin vor einer Video-Konferenz mit seinen EU-Kollegen. Deutschland habe auf „die besondere Bedrohung“ durch Virus-Mutationen reagieren müssen.

Die EU-Kommission hatte am Montag in einem Brief an den deutschen EU-Botschafter in Brüssel erneut die Kontrollen und Einreiseverbote zu Tschechien und Österreich kritisiert. Nach dem Schreiben, das der Nachrichtenagentur AFP vorliegt, kann der Schutz der deutschen Bevölkerung durch „weniger einschränkende Maßnahmen“ erreicht werden. 

Die Kommission forderte Deutschland zu einer Antwort binnen zehn Arbeitstagen auf. Ähnliche Briefe gingen laut einem Kommissionssprecher auch an Belgien, Dänemark, Finnland, Schweden und Ungarn.

Im Detail stellt Brüssel in dem Schreiben an Deutschland fest, dass es zwar in Tirol einen hohen Anteil der südafrikanischen Virus-Variante gibt. Dies sei aber in Tschechien nicht der Fall. Und auch die britische Variante tauche dort nur vergleichsweise wenig auf.

Die Kommission verweist zudem darauf, dass Deutschland weniger Ausnahmen für Reisende gewähre als in einer EU-Empfehlung an die Mitgliedstaaten festgelegt sei. So gebe es etwa keine Ausnahmen für Familien, die beiderseits der Grenze lebten. Im Güterverkehr kritisierte die Kommission, dass auch Lkw-Fahrer, die ohne Halt durch die betroffenen Gebiete fahren, vor der Einreise nach Deutschland negative Corona-Tests vorlegen müssen.

Theoretisch hätte die EU-Kommission die Möglichkeit, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten, wenn sie der Meinung ist, dass die Maßnahmen diskriminierend und nicht verhältnismäßig sind. Grenzkontrollen sind aber grundsätzlich eine nationale Angelegenheit. Tatsächlich hat die Kommission noch nie in solch einem Fall ein Vertragsverletzungsverfahren gestartet.

Der Kommissionssprecher betonte, Ziel sei es, schnell Lösungen mit den betroffenen Mitgliedstaaten zu finden anstatt „auf rechtliche Schritte zurückzugreifen“. Denn diese Verfahren könnten langwierig sein. Roth betonte seinerseits, auch Deutschland wolle die Grenzkontrollen „so schnell wie irgend möglich“ wieder aufheben.

Der Staatsminister kündigte gleichzeitig an, dass Deutschland Kontrollen im Grenzgebiet zu Frankreich möglichst vermeiden wolle. Roth verwies dabei auf die enge Verzahnung der Grenzregionen und ihre Bedeutung für Europa insgesamt. Dazu habe es am Dienstagmorgen ein Gespräch mit der französischen Seite und den deutschen Bundesländern Baden-Württemberg, Saarland und Rheinland-Pfalz gegeben.

Um Grenzkontrollen zu vermeiden, müssten aber „entsprechende Bedingungen erfüllt werden“, sagte Roth. Demnach müssten Beschränkungen wegen der Pandemie in den Gebieten beiderseits der Grenze besser aufeinander abgestimmt werden, damit beispielsweise nicht auf einer Seite die Geschäfte offen blieben, auf der anderen Seite aber nicht.

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