Ein Jäger aus Rheinland-Pfalz ist in einem Berufungsprozess wegen tödlicher Schüsse auf eine Frau zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Bad Kreuznach befand den 62-Jährigen am Montag der fahrlässigen Tötung für schuldig und verhängte gegen ihn eine Strafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Außerdem muss er 5000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.
Der Jäger hatte im November 2018 bei einer Treibjagd in der Gemeinde Dalberg durch einen Schuss aus seinem Jagdgewehr eine 86-jährige Frau in ihrem Garten tödlich verletzt. Er soll gegen eine Anweisung des Jagdveranstalters verstoßen haben, wonach Schüsse nicht in Richtung des Dorfs abgegeben werden durften. Der Jäger soll aber zweimal in Richtung Dorf geschossen haben, um Wildschweine zu erlegen.
Das Amtsgericht Bad Kreuznach verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Im Berufungsprozess vor dem Landgericht nahm der Angeklagte nun seine frühere Aussage zurück, er sei bei einem Schussversuch ausgerutscht, und der Schuss habe sich gelöst. Er räumte ein, dass er Schüsse zum Dorf hin abgegeben habe, wie der Gerichtssprecher sagte.
Diese Aussage berücksichtigte das Gericht bei der Strafzumessung ebenso wie die Tatsache, dass der Mann unter einer posttraumatischen Belastungsstörung leidet und psychisch stark angegriffen ist. Die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung akzeptierten den Angaben zufolge das Urteil, die Nebenklage äußerte sich noch nicht zu einer möglichen Revision.