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Bundesregierung will Chancen für Menschen mit Behinderungen verbessern

Bundesregierung will Chancen für Menschen mit Behinderungen verbessern

Behinderung

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch ein Maßnahmenpaket beschlossen, um die Chancen von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem Erleichterungen im Alltag, mehr Schutz vor Gewalt oder die Förderung über das Budget für Ausbildung vor. „Wir wollen die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen deutlich weiter ausbauen“, erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Mit dem Gesetz sollen weitere Verbesserungen für sie erreicht werden.

„Eine inklusive Gesellschaft – das ist das Ziel, auf das wir hinarbeiten“, betonte Heil. „Es ist aber auch unsere tagtägliche Aufgabe im Alltag.“ Die UN-Behindertenrechtskonvention sei dabei der Leitfaden. Das Gesetz sieht zudem die Umsetzung eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts in der Sozialhilfe sowie Vereinfachungen beim Meldeverfahren zum Kurzarbeitergeld vor.

Als konkrete Maßnahmen sollen etwa Assistenzhunde künftig Zutritt haben zu allgemein zugänglichen Anlagen und Einrichtungen – auch wenn Hunde dort sonst verboten sind. Im Sozialgesetzbuch wird außerdem eine Gewaltschutzregelung eingefügt. Demnach sollen Leistungserbringer von Reha- und Teilhabeleistungen geeignete Maßnahmen treffen, um den Schutz vor Gewalt, insbesondere für Frauen, zu gewährleisten. 

Der Gesetzentwurf sieht weiter vor, das Budget für Ausbildung zu erweitern. Künftig sollen auch Menschen, die schon in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten, über dieses Budget gefördert werden können. „So wird eine weitere Möglichkeit geschaffen, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig zu werden“, erklärte das Ministerium.

Zudem sollen die Möglichkeiten der aktiven Arbeitsförderung in den Jobcentern und Arbeitsagenturen ausgebaut werden. In den Leistungskatalog zur medizinischen Rehabilitation sollen digitale Gesundheitsanwendungen neu aufgenommen werden. 

Zudem reagiert der Gesetzentwurf auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom August 2020, mit dem die Kommunen im Streit um die Kosten für Sozialhilfeleistungen gestärkt wurden. Mit einer entsprechenden Änderung im Sozialgesetzbuch werde klargestellt, dass künftig ausschließlich die Länder bestimmen, wer Träger der Sozialhilfe ist, erklärte das Ministerium. „So stellen wir die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket über das Jahr 2021 hinaus sicher.“

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