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Neue Befugnisse im Kampf gegen kriminellen Handel per Post

Neue Befugnisse im Kampf gegen kriminellen Handel per Post

Bundesrat (über cozmo news)

Die Strafverfolgungsbehörden bekommen im Kampf gegen den illegalen Handel etwa mit Waffen oder Drogen neue Werkzeuge. Der Bundestag verabschiedete am Freitag einen Gesetzentwurf, demzufolge Beschäftigte von Postdienstleistern verpflichtet werden, verdächtige Postsendungen bei den Strafverfolgungsbehörden vorzulegen. Voraussetzung sind demnach „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte“ für einen entsprechenden Sendungsinhalt.

Zu den „inkriminierten Gütern“, die so abgefangen werden sollen, zählen etwa Drogen und Waffen sowie Sprengstoff und Dopingmittel. Unternehmen können dem neuen Gesetz zufolge mit Geldbuße bestraft werden, wenn ihre Mitarbeiter die Pflicht zur Information an die Strafverfolgungsbehörden verletzen. Das Gesetz geht auf eine Initiative des Bundesrats zurück. 

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig (CSU), begrüßte die Neuregelung. „Drogenhandel über das Internet floriert in diesen Zeiten und stellt Strafverfolgung und Justiz immer wieder vor immense Herausforderungen“, erklärte sie. „Die heutige Änderung des Postversandgesetzes ist ein wichtiger Schritt bei der Bekämpfung der Drogenkriminalität.“

Drogenpakete seien „nichts für den heimischen Briefkasten“, sondern ein Fall für die Polizei. „Wenn wir es mit diesem Gesetz schaffen, auch nur ein Paket abzufangen, bevor es beim Empfänger ankommt, dann hat sich der Aufwand schon gelohnt“, urteilte Ludwig.

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