Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof hat die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen im Südwesten mit Wirkung ab Donnerstag aufgehoben. In einem am Montag in Mannheim verkündeten unanfechtbaren Beschluss gaben die Richter dem Eilantrag einer Frau aus Tübingen statt. Dem Beschluss zufolge ist die bisher landesweit von 20.00 Uhr bis 05.00 Uhr geltende pauschale Ausgangssperre wegen der erheblich verbesserten Pandemielage nicht mehr angemessen.
Die Mannheimer Verwaltungsrichter wiesen die Argumentation der Landesregierung zurück, dass eine „verfrühte“ Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen die Gefahr eines erneuten exponentiellen Wachstums des Infektionsgeschehens berge. Diese Darstellung sei zu pauschal und undifferenziert. So setze sie sich nicht damit auseinander, dass gezielte kommunale nächtliche Ausgangssperren in Kreisen mit einem starken Infektionsgeschehen möglich seien.