Die Verurteilung eines 39-jährigen Rostockers wegen Doppelmordes an seinen Eltern ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies mit einem am Freitag veröffentlichten Beschluss die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Rostock vom September 2020 zurück. Das Landgericht hatte den Mann zu lebenslanger Haft verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. (Az. 6 StR 100/21)
Demnach tötete er seine Eltern an Silvester 2019. Dem schlafenden Vater schlug er zunächst mit einem Hammer auf den Kopf und stach dann 21 Mal auf ihn ein. Als die Mutter gerade erwachte, tötete er sie mit 41 Messerstichen.
Das Landgericht stellte niedrige Beweggründe fest: Der Mann habe die Eltern getötet, weil sie ihn zum Auszug aus der gemeinsamen Wohnung aufforderten und er das nicht wollte. Er habe heimtückisch gehandelt, indem er ihre Arg- und Wehrlosigkeit ausnützte. Der 39-Jährige legte Revision beim BGH ein. Dieser überprüfte das Urteil auf Rechtsfehler, fand jedoch keine.