Nach dem Stopp der Corona-Impfungen mit dem Astrazeneca-Wirkstoff ist ein Berechtigter vor dem Verwaltungsgericht in Braunschweig am Donnerstag mit einem Eilantrag gescheitert. Wie das Gericht in der niedersächsischen Stadt mitteilte, wollte der Kläger einen unverzüglichen Ersatztermin für seine ursprünglich am Mittwoch geplante Impfung erzwingen. Laut Urteil besteht allerdings kein Anspruch auf Impfung zu einem bestimmten Termin. (Az. 4 B 90/21)
Demnach besteht ein Rechtsanspruch auf eine Impfung gegen Corona gemäß der gesetzliche Regelungen „im Rahmen der Verfügbarkeit der vorhandenen Impfstoffe“. Ein Anspruch auf einen bestimmten Termin sei damit aber nicht verbunden, betonte das Verwaltungsgericht.
Es verwies dabei zugleich auf eine Mitteilung der für den Kläger zuständigen Braunschweiger Stadtverwaltung, wonach sie „zeitnah“ Kontakt zu Berechtigten aufnehmen werde, die von Terminabsagen betroffen sind. Mit diesen sollen neue Termine vereinbart werden.