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Bund und Länder beschließen verschärften fünftägigen Oster-Lockdown

Bund und Länder beschließen verschärften fünftägigen Oster-Lockdown

Angela Merkel, Markus Söder und Michael Müller - Bild: Bundesregierung/Kugler

Bund und Länder wollen den steigenden Corona-Infektionszahlen mit einem verschärften Lockdown in der Osterwoche begegnen. Vom 1. bis zum 5. April solle das öffentliche Leben weitgehend lahmgelegt werden: Zusätzlich zu den Osterfeiertagen sollen dann der Gründonnerstag und der Ostersamstag als „Ruhetage“ mit „Ansammlungsverbot“ definiert werden, heißt es in dem Beschluss, den Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder in rund zwölfstündigen Beratungen in der Nacht zu Dienstag fassten.

Ostergottesdienste mit Präsenzpublikum soll es demnach nicht geben, religiöse Versammlungen sollten nur virtuell abgehalten werden. Der „Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne“ dürfe am Ostersamstag öffnen. Soweit Außengastronomie geöffnet ist, soll sie während der fünf Tage geschlossen werden. Die derzeit schon geltenden Lockdown-Maßnahmen sollen bis zum 18. April fortgeführt werden.

In dem Beschlusspapier ist in diesem Zusammenhang von einer „erweiterten Ruhezeit zu Ostern“ die Rede. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sprach von „sehr unkonventionellen Maßnahmen“. Diese seien gerechtfertigt, weil das Land in einer „sehr schweren Lage“ sei. „Das Virus lässt nicht locker.“ CSU-Chef Markus Söder sagte: „Das Team Vorsicht hat sich durchgesetzt.“

Verschärfte Maßnahmen sollen zudem in Landkreisen mit einem Inzidenzwert von über 100 gelten – „wir müssen von der Notbremse Gebrauch machen“, sagte Merkel dazu. 

Der Beschluss führt für diese Fälle eine Reihe von Optionen auf: etwa eine Tragepflicht medizinischer Masken von Mitfahrern auch im privaten Pkw, soweit diese nicht dem Hausstand des Fahrers angehören. Zudem werden „Ausgangsbeschränkungen“ und „verschärfte Kontaktbeschränkungen“ genannt – allerdings ohne Details.

Bund und Länder beschlossen zudem neue Hürden für den Urlaubsreiseverkehr. Fluggesellschaften sollen künftig alle Urlaubsrückkehrer bereits vor dem Abflug auf das Coronavirus testen, um eine weitere Ausbreitung der Pandemie zu bremsen: Von den Fluglinien würden „konsequente Tests“ von Crews und Passagieren vor dem Rückflug und keine weitere Ausweitung der Flüge während der Osterferien erwartet, heißt es in dem Bund-Länder-Beschluss. 

Zudem wolle die Bundesregierung eine generelle Testpflicht für Flugreisende nach Deutschland einführen – unabhängig vom Infektionsgeschehen im Startland. Das  Infektionsschutzgesetz solle dahingehend geändert werden, dass ein Test zur Einreisevoraussetzung bei Flügen nach Deutschland“ wird.

Die Beratungen in der großen Runde aus Ministerpräsidenten und Kanzlerin waren am frühen Abend unterbrochen und zeitweise in kleine Runden fortgeführt worden. Zäher Streit entzündete sich unter anderem an dem Vorhabe von fünf Ländern, ihren Bürgern „kontaktarme“ Urlaubsreisen im eigenen Land zu ermöglichen. Dies wollte Merkel aber verhindern. Aus dem letztlich verabschiedeten Beschluss wurde der Passus zu den „kontaktarmen“ Reisen gestrichen.

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