Familien, Firmen und Grundsicherungsempfänger bekommen weitere Finanzhilfen in der Corona-Krise. Der Bundesrat billigte am Freitag ein vom Bundestag vor einer Woche beschlossenes Gesetzespaket, zu dem der Kinderbonus, steuerliche Erleichterungen und das Sozialpaket III mit einer Einmalzahlung für Grundsicherungsempfänger gehören.
Der Kinderbonus in Höhe von 150 Euro wird für jedes kindergeldberechtigte Kind gezahlt. Einen solchen Bonus hatte es bereits im vergangenen Jahr gegeben; damals betrug er 300 Euro. Daneben wurde beschlossen, auf Speisen in Gaststätten länger als zunächst geplant nur den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent zu erheben. Die Regelung wäre eigentlich Ende Juni ausgelaufen; sie wurde nun bis Ende 2022 verlängert.
Unternehmen profitieren zudem von einer Ausweitung des sogenannten steuerlichen Verlustrücktrags, mit dem sie aktuelle Verluste mit früheren Gewinnen steuerlich verrechnen können. Hier wird der Höchstbetrag auf zehn Millionen Euro verdoppelt, bei Zusammenveranlagung auf 20 Millionen Euro.
Das Sozialpaket III sieht eine Einmalzahlung von 150 Euro für jede Empfängerin und jeden Empfänger von Grundsicherung vor. Zudem wird der wegen der Coronakrise erleichterte Zugang zur staatlichen Grundsicherung verlängert – hier geht es vor allem um den Schutz der Ersparnisse von Anspruchsberechtigten.
Das Sozialpaket sieht außerdem vor, auch die Kostenerstattung von Mittagsverpflegung, die wegen der Schließung von Schulen und sozialen Einrichtungen entfällt, zu verlängern.
In einer begleitenden Entschließung wies der Bundesrat auf die enormen Belastungen für Länder- und Kommunalhaushalte durch den Kinderbonus hin. Diese müsse der Bund durch Anpassung der Umsatzsteueranteile vollständig kompensieren, forderten die Länder in ihrem Beschluss.
Außerdem müsse die Bundesregierung sicherstellen, dass der Kinderbonus nicht wie Kindergeld auf den Unterhalt angerechnet wird, forderte der Bundesrat. Damit solle erreicht werden, dass auch Alleinerziehende in vollem Umfang davon profitieren. Nur so sei das Ziel zu erreichen, mit Hilfe des Kinderbonus einen zusätzlichen Nachfrageimpuls zur Stärkung der Konjunktur bei Familien mit Kindern zu schaffen.