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Bundestag verlängert epidemischen Lage um weitere drei Monate

Bundestag verlängert epidemischen Lage um weitere drei Monate

Bundestag

Die wegen der Corona-Pandemie ausgerufene epidemische Lage von nationaler Tragweite gilt für zusätzliche drei Monate bis Mitte des Jahres weiter. Der Bundestag beschloss am Donnerstag das Gesetz, mit dem die Notlage über Ende März hinaus bis zum 30. Juni verlängert wird. Die Regelungen stießen bei der Opposition auf heftige Kritik. 

Für die Vorlage votierten in namentlicher Abstimmung 368 Abgeordnete, 293 stimmten dagegen. Sollte bis Ende Juni kein neuerlicher Beschluss zur Fortsetzung gefasst werden, läuft die Regelung dann aus. Die Ende März vergangenen Jahres erstmals beschlossene epidemische Notlage ist die Grundlage für die Kontaktbeschränkungen und Schließungen in der Corona-Pandemie, für die die Länder zuständig sind. 

Das Gesetz enthält noch weitere Neuerungen – unter anderem schreibt es fest, dass sich die Beschränkungen künftig nicht mehr nur am Inzidenzwert orientieren müssen, sondern auch andere Kennzahlen berücksichtigt werden können, etwa der R-Wert und der Fortschritt bei den Impfungen. 

Zusätzlich zum eigentlichen Gesetz stellte der Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie von Linken und Grünen das Fortbestehen der epidemischen Lage fest. Die AfD stimmte dagegen, die FDP enthielt sich.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verteidigte die Maßnahmen von Bund und Ländern. „Wir sind noch mittendrin, das Virus hat noch nicht aufgegeben“, sagte der Minister im Bundestag. Auch wegen der sich ausbreitenden Mutationen sei die Lage weiterhin dynamisch. Eine flexible Anpassung der Lage bleibe daher die notwendige Strategie.

„Sars-CoV-2 hält die Welt weiter in Atem“, sagte die SPD-Gesundheitsexpertin Sabine Dittmar. Wenn der Bundestag die Fortgeltung der epidemischen Lage beschließe, bedeute das aber nicht die automatische Verlängerung der Maßnahmen wie Schließungen und Kontaktbeschränkungen. Darüber müssten jeweils die Länder entscheiden.

Scharfe Kritik kam aus der Opposition. Der AfD-Abgeordnete Robin Schlund wandte sich gegen das Gesetz und forderte ein „Raster-Management“ zum Schutz von Risikogruppen bei Beibehaltung des öffentlichen Lebens. Ein solches Konzept werde in Russland erfolgreich umgesetzt. Die Verlängerung schaffe die Möglichkeit, Verordnungen weiterhin ohne Zustimmung des Bundestages zu erlassen, kritisierte die FDP-Abgeordnete Christine Aschenberg-Dugnus. Dies sei eine Missachtung des Parlaments. 

„Chaos und Planlosigkeit“ warf die Linken-Abgeordnete Susanne Ferschl den Verantwortlichen in Bund und Ländern vor. Die Grünen-Abgeordnete Maria Klein-Schmeink forderte eine Stufenplan, der eine Nachvollziehbarkeit der Maßnahmen schaffe.

Mit dem Gesetz werden auch die Akuthilfen für pflegende Angehörige bis zum 30. Juni verlängert. Beschäftigte können bis zu 20 Arbeitstage Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung bekommen und in einer akut auftretenden Pflegesituation bis zu 20 Tage der Arbeit fernbleiben. 

Darüber hinaus werden Pflegezeit und Familienpflegezeit flexibilisiert. Zudem können Eltern einen Ausgleich für den Verdienstausfall durch Schul- und Kitaschließungen auch dann bekommen, wenn die Möglichkeit zum Homeoffice besteht. 

Bund und Länder hatten in der Nacht zum Donnerstag einen Fünf-Stufen-Plan zu Lockerungen der Corona-Auflagen beschlossen. Es sieht Öffnungen bestimmter Bereiche in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen auf Landes- oder regionaler Ebene vor.

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