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Doppelmörder aus Göttingen muss lebenslang ins Gefängnis

Doppelmörder aus Göttingen muss lebenslang ins Gefängnis

Gefängnis

Ein Doppelmörder aus Göttingen muss lebenslang ins Gefängnis. Das entsprechende Urteil des Göttinger Landgerichts ist rechtskräftig, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag mitteilte. Der Mann hatte seine frühere Lebensgefährtin und eine ihrer Kolleginnen erstochen. (Az. 6 StR 11/21)

Der Doppelmord erregte bundesweit Aufsehen. Der Täter bespritzte seine Exfreundin zunächst mit Benzin und zündete sie an. Als sie floh, stach er sie nieder. Die bewusstlose Frau übergoss er dann noch einmal mit Benzin und zündete sie erneut an.

Er erstach außerdem eine Kollegin der Frau, die ihr zu Hilfe kommen wollte, und verletzte zwei Passanten. Zunächst gelang ihm die Flucht. Rund 200 Polizisten fahndeten damals eineinhalb Tage nach dem Mann. Er wurde in Elze bei Hildesheim in einem Zug entdeckt, konnte aber durch ein Fenster entkommen. Festgenommen wurde er schließlich in einem Schnellrestaurant in der Göttinger Innenstadt.

Das Landgericht verurteilte ihn im August 2020 wegen Mordes in zwei Fällen und gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu lebenslanger Haft. Es stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. Er habe seine frühere Lebensgefährtin aus niedrigen Beweggründen getötet, „weil er seinen unangemessenen Besitzanspruch ihr gegenüber nicht mehr verwirklichen konnte“.

Der Angeklagte legte Revision ein, die der BGH nun jedoch verwarf. Er konnte keine Rechtsfehler beim Urteil des Landgerichts feststellen.

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