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Regierung verständigt sich auf Streichung von „Rasse“-Begriff aus Grundgesetz

Regierung verständigt sich auf Streichung von „Rasse“-Begriff aus Grundgesetz

Deutsches Grundgesetz

Der vielfach als unangemessen eingestufte Begriff „Rasse“ soll aus dem Grundgesetz gestrichen werden – nun ist auch klar, wie genau das geschehen soll: Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) und Innenminister Horst Seehofer (CSU) einigten sich darauf, stattdessen ein Verbot der Diskriminierung aus „rassistischen Gründen“ in Artikel 3 der Verfassung zu verankern. Dies bestätigten Sprecher beider Ministerien am Freitag in Berlin. Zuvor hatte der „Spiegel“ darüber berichtet.

Die neue Formulierung sei von allen diskutierten die beste, zitierte der „Spiegel“ Seehofer. Die Einigung zeige, dass die Regierung im Kampf gegen Rassismus und Antisemitismus handlungsfähig sei. Die Koalition hatte im Herbst beschlossen, den Begriff „Rasse“ aus dem Grundgesetz zu tilgen, weil er auch in der Verbotsformulierung von der Existenz und Unterscheidbarkeit menschlicher Rassen ausgeht.

Die nun vereinbarte Formulierung geht auf einen Vorschlag Lambrechts zurück. Der Sprecher des Justizministeriums sagte, der entsprechende Gesetzentwurf sei in die Ressortabstimmung gegeben und es sei eine Einigung mit Seehofer erzielt worden. 

Laut dem „Spiegel“, soll der Entwurf bereits m kommenden Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden. Dazu wollten sich die Sprecher der Ministerien am Freitag nicht äußern. 

Für eine Verfassungsänderung ist eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat notwendig. Ob diese zustandekommen wird, ist dem Magazin zufolge offen. Innen- und Rechtspolitiker von CDU und CSU befürworten demnach eine Formulierung, wonach niemand wegen seiner „vermeintlichen Rasse“ diskriminiert werden dürfe.

Auch die Grünen sehen die nun vorgesehene Änderung kritisch. Die Formulierung könne so interpretiert werden, als sei künftig nur eine absichtliche Diskriminierung verboten, sagte die Grünen-Rechtspolitikerin Katja Keul dem „Spiegel“. Es bestehe somit die Gefahr, dass der Schutzbereich der Verfassung durch die Änderung sogar kleiner werde.

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