Website-Icon Nürnberger Blatt

Anklage geht in Schlussplädoyer in Floyd-Prozess hart mit Ex-Polizist ins Gericht

Anklage geht in Schlussplädoyer in Floyd-Prozess hart mit Ex-Polizist ins Gericht

US-Justiz - Bild: photovs via Twenty20

Im Prozess um den gewaltsamen Tod des Afroamerikaners George Floyd ist die Anklage in ihrem Schlussplädoyer hart mit dem angeklagten Ex-Polizisten Derek Chauvin ins Gericht gegangen. „Er hat das Polizeiabzeichen verraten und alles, wofür es stand“, sagte Staatsanwalt Steve Schleicher am Montag vor dem Gericht in Minneapolis im Bundesstaat Minnesota.

Chauvin habe nicht seine Aufgabe als Polizist erfüllt, als er Floyd neuneinhalb Minuten lang sein Knie in den Nacken gedrückt habe, sondern einen „Angriff“ auf den Afroamerikaner verübt und ihn „getötet“. „Das war keine Polizeiarbeit“, sagte Schleicher. „Es war unnötig, es war unberechtigt, es war unverhältnismäßig, und er hat es absichtlich gemacht.“

Schleicher schilderte eindrücklich die letzten Minuten in Floyds Leben. „George Floyd hat gebettelt, bis er nicht mehr sprechen konnte“, sagte der Staatsanwalt. Zu diesem Zeitpunkt sei lediglich „ein wenig Mitgefühl“ nötig gewesen – „und an diesem Tag wurde keines gezeigt“.

Chauvin hatte dem wegen Falschgeldvorwürfen festgenommenen Floyd am 25. Mai 2020 neuneinhalb Minuten lang das Knie in den Nacken gedrückt, obwohl der Afroamerikaner wiederholt klagte, er bekomme keine Luft mehr. Floyds auf einem Handyvideo festgehaltener Tod sorgte international für Empörung und löste landesweite Proteste gegen Rassismus und Polizeigewalt aus.

Nach dreiwöchigen Befragungen von Zeugen und Sachverständigen im Prozess gegen Chauvin begann die Staatsanwaltschaft am Montag ihr Schlussplädoyer. Im Anschluss war die Verteidigung des 45-Jährigen am Zug.

Über Schuld oder Unschuld wird dann eine Geschworenen-Jury entscheiden. Der nach Floyds Tod aus dem Polizeidienst entlassene Chauvin ist unter anderem wegen Mordes zweiten Grades angeklagt, was mit bis zu 40 Jahren Haft bestraft werden kann. Die beiden weiteren Anklagepunkte lauten Mord dritten Grades und Totschlag zweiten Grades.

Die Behörden befürchten Proteste und Ausschreitungen, sollte Chauvin nicht verurteilt werden. In Minneapolis wurden drastische Sicherheitsvorkehrungen getroffen, im Einsatz ist unter anderem die Nationalgarde.

Die mobile Version verlassen