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Koalition plant Wahlrechtsänderung zugunsten von Kleinparteien

Koalition plant Wahlrechtsänderung zugunsten von Kleinparteien

Symbolbild: Wahlen

Die große Koalition will nach Angaben der Union angesichts der Corona-Pandemie das Wahlrecht zugunsten von Kleinparteien ändern. „Die Koalitionsfraktionen haben miteinander vereinbart, alsbald einen eigenen Gesetzentwurf zur Herabsetzung der Unterschriftenquoren einzubringen“, sagte der Justiziar der Unionsfraktion, Ansgar Heveling (CDU), am Dienstag dem „Spiegel“. „Die Einzelheiten dazu werden derzeit abgestimmt.“

Heveling äußerte sich dem Magazin zufolge unabhängig von der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das die Klage zweier Kleinparteien zum gleichen Thema verworfen hatte. Die Anträge der beiden Parteien seien nicht ausreichend begründet, teilte das Gericht mit. Es wies aber darauf hin, dass die Unterschriftenquoren wegen der Pandemie überprüft werden müssten.

Wenn sich Parteien zur Wahl stellen, die aktuell keine fünf Abgeordneten im Bundestag oder einem Landtag haben, müssen sie dafür bis zu 2000 Unterschriften von wahlberechtigten Unterstützern pro Landesliste und je 200 pro Direktkandidat einreichen. Solche Unterschriften werden üblicherweise vor allem in Fußgängerzonen gesammelt. Wegen der Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung, etwa Geschäftsschließungen, ist dies enorm erschwert.

Den „vagen Ankündigungen von Union und SPD, jetzt doch noch aktiv werden zu wollen, müssen jetzt Taten folgen“, sagte die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Britta Haßelmann, dem „Spiegel“. Es sei „eine Frage der Fairness, dass für kleinere Parteien die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Bundestagswahl auch während der Corona-Pandemie erfüllbar sein müssen“.

Haßelmann verwies auf einen eigenen Gesetzentwurf ihrer Fraktion, der vergangene Woche in den Bundestag eingebracht worden war. Er sieht eine Absenkung der Unterschriftenquoren auf 30 Prozent des bisher geltenden Wertes vor.

Auch die FDP zeigte sich offen für eine Änderung des Wahlgesetzes. Der Innenpolitiker Konstantin Kuhle sagte dem „Spiegel“, „um einen rechtssicheren Ablauf der Bundestagswahl zu gewährleisten, sollte der Bundestag nun eine moderate Absenkung der erforderlichen Anzahl an Unterstützungsunterschriften prüfen“. Gleichzeitig aber sollten die betroffenen Parteien „im Rahmen der Möglichkeiten“ weiterhin Unterschriften sammeln.

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