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Scholz verteidigt geplantes Infektionsschutzgesetz – Nächtliche Ausgangssperre sei verhältnismäßig

Scholz verteidigt geplantes Infektionsschutzgesetz – Nächtliche Ausgangssperre sei verhältnismäßig

Olaf Scholz - Bild: REUTERS/Annegret Hilse/Pool

Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) hat das geplante Infektionsschutzgesetz des Bundes gegen den Vorwurf der Unverhältnismäßigkeit verteidigt. Ziel des Gesetzes sei, „einheitliche, klare und verständliche Regelungen für ganz Deutschland“ zu schaffen, sagte Scholz am Donnerstag im ARD-„Morgenmagazin“. Auch die umstrittenen vorgesehenen nächtlichen Ausgangsbeschränkungen ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 seien angemessen.

Die von der Bundesregierung vorgelegten Vorschläge beruhten auf der bereits geltenden Praxis in vielen Bundesländern, betonte Scholz. Ziel sei es, „strenge Regeln“ zu haben, die in ganz Deutschland einheitlich gälten. 

„Ab einer Inzidenz von 100 muss etwas gemacht werden“, stellte Scholz klar. Auch die umstrittenen nächtlichen Ausgangsbeschränkungen seien bereits in vielen Bundesländern umgesetzt worden. Für die Bürgerinnen und Bürger sei es jedoch „kaum nachvollziehbar“, wenn die Ausgangsbeschränkung in einigen Ländern etwa um 21.00 Uhr beginne, in anderen um 22.00 Uhr.

Scholz betonte weiter, dass die Bundesregierung einen Satz in den Entwurf eingebaut habe, „den fast jeder Politiker in Deutschland schon einmal gesprochen hat: Nämlich, dass die Schulen als letztes geschlossen und als erstes wieder aufgemacht werden“. 

Der SPD-Politiker zeigte sich zuversichtlich, dass das Gesetz in der nächsten Woche mit „klugen Feinjustierungen“ vom Bundestag beschlossen werde. Für die Bürgerinnen und die Bürger sei dies dann „auch ein Zeitpunkt, wo sie erlöst werden von der verwirrenden Debatte, dass jede Stunde irgendjemand was Neues sagt“. 

Das Bundeskabinett hatte am Dienstag den Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz gebilligt. Die bundeseinheitliche Notbremse soll ab einem Inzidenzwert von 100 greifen. Sie umfasst auch eine nächtliche Ausgangssperre und die Schließung der meisten Geschäfte. 

Der Gesetzentwurf soll am Freitag erstmals im Bundestag beraten werden, im Anschluss soll es im dortigen Gesundheitsausschuss und bei einer Anhörung Thema sein. Über das Wochenende könnte es dann weitere Erörterungen geben, bevor am Montag erneut der Ausschuss tagt. Am Mittwoch oder spätestens Donnerstag soll es dann der Bundestag beschließen, bereits kurz darauf könnte es den Bundesrat passieren, der dafür zu einer Sondersitzung zusammentritt. 

Aus der Opposition, aber auch aus den Reihen der SPD hatte es Kritik an dem Gesetz gegeben. Unter anderem Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller und die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer forderten Nachbesserungen.

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