Die schwedische Regierung hat einen Gesetzesentwurf zur Verschärfung der Einwanderungsregeln vorgelegt. Er sieht vor, dass Menschen, denen Asyl gewährt wird, nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten. „Wir gehen zu temporären Aufenthaltsgenehmigungen als hauptsächliche Regelung über“, sagte Justizminister Morgan Johansson am Donnerstag vor Journalisten.
Dem Entwurf zufolge sollen anerkannte Flüchtlinge eine dreijährige Aufenthaltserlaubnis in Schweden erhalten. Menschen, denen kein Asyl gewährt wird, die aber dennoch als schutzbedürftig gelten, dürfen demnach 13 Monate lang im Land bleiben. Beide Fristen können verlängert werden, wenn für die Menschen weiterhin Risiken in ihren Heimatländern bestehen.
Nach drei Jahren kann auch eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Dafür müssen aber „besondere Anforderungen“ erfüllt werden, darunter das Beherrschen der schwedischen Sprache und die Fähigkeit, sich selbst zu versorgen. „Diese Grundregeln entsprechen denen der meisten anderen EU-Länder“, erklärte Johansson.
In der Praxis waren befristete Aufenthaltsgenehmigungen bereits seit 2016 die Norm, als Schweden ein Gesetz verabschiedet hatte, um auf die Flüchtlingskrise von 2015 zu reagieren. Das Land nahm damals 160.000 Asylsuchende auf – gemessen an der Zahl der eigenen Bevölkerung war dies höchste Pro-Kopf-Rate in der EU.
Diese vorläufigen Regeln sollten zunächst nur drei Jahre lang gelten, wurden aber 2019 verlängert und laufen nun im Sommer aus. Das neue Gesetz könnte im Juli in Kraft treten, wenn das Parlament dem Entwurf zustimmt.