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Staatsanwaltschaft prüft Strafanzeigen gegen Bafin-Beschäftigte wegen Wirecard-Skandals

Staatsanwaltschaft prüft Strafanzeigen gegen Bafin-Beschäftigte wegen Wirecard-Skandals

Wirecard - Bild: Kaethe17 / CC BY-SA

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main prüft mehrere Strafanzeigen gegen Beschäftigte der Finanzaufsichtsbehörde Bafin wegen mangelhafter Aufsicht der Münchner Zahlungsdienstleisters Wirecard. Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen prüfe die Strafanzeigen sowie zugängliche Informationen in den Medien, „um die Berechtigung der Vorwürfe gegen unbekannte Verantwortliche und Mitarbeiter auch in strafrechtlicher Hinsicht weiter untersuchen zu können“, wie eine Sprecherin auf AFP-Anfrage am Montag mitteilte. Wirecard hatte Ende Juni 2020 Insolvenz angemeldet und soll jahrelang Bilanzen gefälscht haben.

Unter anderem Anleger in Aktien von Wirecard erstatteten Strafanzeigen, wie die Sprecherin ausführte. Sie werfen demnach „jeweils unbekannten“ Verantwortlichen und Mitarbeitern der Bafin eine mangelhafte Wahrnehmung der Aufsicht über Wirecard und die Wirecard Bank von Anfang 2019 bis Mitte 2020 vor. 

Inhalt der Anzeigen ist außerdem, dass Beschäftigte der Bafin von 2018 bis 2020 privat Geschäfte mit Wirecard-Aktien machten – und zwar „unter Verwendung von Insiderinformationen“, wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft weiter erklärte. Die Behörde habe zur weiteren Aufklärung die Bafin, eine weitere Bundesbehörde und eine Bank um Unterlagen gebeten. 

Die Staatsanwaltschaft betonte, es gebe einen Anfangsverdacht – „gegen welche einzelne Personen sich dieser richten wird“, könne sie noch nicht sagen. 

Die Bafin war nach dem Wirecard-Skandal stark in die Kritik geraten. Sie sei lange Zeit nicht entschieden genug Betrugshinweisen bei Wirecard nachgegangen, wurde moniert. Behördenchef Felix Hufeld trat zurück, sein Nachfolger wird der bisherige Chef der Schweizer Finanzaufsicht, Mark Branson. Private Finanzgeschäfte der Bafin-Beschäftigten sollen laut dem geplanten Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität „weitgehend begrenzt“ werden. Es war im Dezember vom Kabinett beschlossen worden.

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