Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat einen Eilantrag der AfD-Fraktion zur Parlamentarischen Kontrollkommission im Landtag abgelehnt. Die AfD scheiterte mit ihrem Ansinnen, zwei Mitglieder des Ausschusses ohne Wahl durch den Landtag selbst benennen zu können, wie aus dem am Freitag in Weimar verkündeten Beschluss hervorgeht. Der Verfassungsgerichtshof verwies darauf, dass die Parlamentarische Kontrollkommission nach wie vor nicht konstituiert sei.
Kandidaten der AfD-Landtagsfraktion für die Parlamentarische Kontrollkommission hatten im Parlament wiederholt nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erhalten. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof selbst hatte im vergangenen Oktober die geplante Konstituierung der unvollständig besetzten Kommission auf Antrag der AfD-Fraktion bis auf Weiteres untersagt. Landtagspräsidentin Birgit Keller (Linke) forderte die AfD damals auf, „geeignete Kandidaten zur Wahl zu stellen“.
Der Kommission obliegt die Kontrolle des Landesverfassungsschutzes. Sie besteht laut Gesetz aus fünf Mitgliedern, die auf Vorschlag der Fraktionen vom Landtag gewählt werden. Die Aufgaben der Kommission werden derzeit weiterhin von Mitgliedern wahrgenommen, die noch vom vorangangenen Landesparlament gewählt wurden.