Bei privaten Renten kann es nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs systembedingt keine verbotene doppelte Besteuerung geben. Mit dieser Begründung wies das Gericht am Montag in München die Klage eines Zahnarztes im Ruhestand und von dessen Frau ab, die wegen des Vorwurfs einer verbotenen Doppelbesteuerung gegen ihren Steuerbescheid vorgegangen waren. Der Mann bezog neben der gesetzlichen Rente noch rund 20 weitere private Renten.
Bei diesem Fall handelte es sich wegen der vielen privaten Renten um einen Sonderfall. Für andere strittige Fälle relevant ist die Entscheidung, dass durch die bei privaten Renten geltende Ertragsanteilsbesteuerung bereits systematisch bei privaten Rentnern keine doppelte Besteuerung vorliegt.
Der Bundesfinanzhof fällte am Montag zwei Urteile zur verbotenen Doppelbesteuerung. Auch in dem ersten Verfahren verlor der Kläger. Hier legten die Richter aber Berechnungsgrundlagen für die Ermittlung der verbotenen doppelten Besteuerung fest. Da damit künftig vielen Rentnern die Doppelbesteuerung droht, ist die Bundesregierung voraussichtlich gezwungen, die Gesetzeslage anzupassen.