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Beschäftigte können künftig leichter Betriebsräte gründen und wählen

Beschäftigte können künftig leichter Betriebsräte gründen und wählen

Arbeitnehmer - Bild: bradneathery via Twenty20

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen können künftig leichter einen Betriebsrat gründen. Der Bundestag beschloss am Freitag mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen das Betriebsrätemodernisierungsgesetz der Regierung. Es soll zudem die Wahl des Gremiums im Betrieb vereinfachen und dessen Arbeit allgemein fördern.

Das Gesetz sieht vor, dass die Zahl der erforderlichen Unterschriften für Wahlvorschläge reduziert und der Anwendungsbereich eines vereinfachten Wahlverfahrens ausgeweitet wird. Die Altersgrenze für Auszubildende von 25 Jahren – bislang nötig für das aktive und passive Wahlrecht – wurde gestrichen, nun sind Beschäftigte ab der Vollendung des 16. Lebensjahres wahlberechtigt.

Wer zur Wahlversammlung einlädt, ist gegen eine ordentliche Kündigung geschützt – hier sieht das Gesetz vor, dass die Zahl von drei auf sechs Arbeitnehmer steigt. Zudem wird ein besonderer Schutz gegen ordentliche, verhaltens- oder personenbedingte Kündigungen für diejenigen eingeführt, die ihre Absicht zur Gründung eines Betriebsrats in einer notariell beglaubigten Erklärung dokumentieren und entsprechende Vorbereitungen treffen.

Im Fokus des neuen Gesetzes stand auch die zunehmende Arbeit von zu Hause oder unterwegs: Betriebsräte dürfen künftig bei der Ausgestaltung dieser Arbeitsformen mitbestimmen. Die Rechte eines Betriebsrats gelten dort auch dann, wenn Künstliche Intelligenz (KI) im Betrieb eingesetzt wird.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales brachte in einer Änderung des Regierungsvorschlages zudem den Unfallversicherungsschutz im Homeoffice ein. Bisher waren sogenannte Betriebswege, etwa zum Drucker in einem anderen Raum, versichert. Wer sich jedoch beim Gang zur heimischen Küche oder Toilette verletzt, hat nun auch im Homeoffice Versicherungsschutz. Außerdem wird der Unfallversicherungsschutz auch auf Wege ausgedehnt, die die Beschäftigten zur Betreuung ihrer Kinder außer Haus zurücklegen.

Die Gewerkschaft Verdi lobte das neue Gesetz als „wichtige Etappe“. „Es besteht seit vielen Jahren Handlungsbedarf für einen verbesserten Schutz bei der Gründung von Betriebsräten“, erklärte Gewerkschaftschef Frank Werneke. Dort bringe das Gesetz deutliche Fortschritte. Dennoch gebe es „noch viel zu tun“, etwa bei der Mitbestimmung in großen Konzernen.

Nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) wurden zuletzt 41 Prozent der Beschäftigten in West- und 36 Prozent in Ostdeutschland von einem Betriebsrat vertreten. In der Bauwirtschaft liegt die Quote laut Gewerkschaft bei lediglich 15 Prozent im Westen und elf Prozent im Osten.

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