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EU-Bürgerinitiative zu Handel mit besetzten Gebieten unrechtmäßig abgelehnt

EU-Bürgerinitiative zu Handel mit besetzten Gebieten unrechtmäßig abgelehnt

EuGH/Justizia

Das Gericht der Europäischen Union hat die Ablehnung einer EU-Bürgerinitiative zum Handel mit Produkten aus besetzten Gebieten als unrechtmäßig eingestuft. Die EU-Kommission habe nicht ausreichend begründet, warum die Bürgerinitiative nicht zulässig sei, erklärten die Luxemburger Richter am Mittwoch. Die Kommission hat die Möglichkeit, das Urteil anzufechten, und wird die Zulässigkeit der Initiative andernfalls erneut prüfen müssen.

Eine Gruppe von Bürgern hatte im Juli 2019 ein Begehren eingereicht, um zu verhindern, „dass Waren, die ihren Ursprung in (…) besetzten Gebieten haben, auf den EU-Markt gelangen“. Besonders der Import aus israelischen Siedlungen in besetzten Palästinensergebieten ist in der EU umstritten. Die Kommission solle Rechtsakte vorschlagen, damit „die Aufrechterhaltung solcher rechtswidriger Situationen nicht unterstützt wird“, forderten die Initiatoren.

Die Kommission lehnte die Registrierung des Begehrens im September 2019 ab. Sie begründete dies damit, dass sie im Rahmen ihrer Kompetenzen nicht befugt sei, die Wirtschafts- und Finanzbeziehungen mit Drittstaaten auszusetzen oder einzuschränken. Ein solches Anliegen falle unter die Außen- und Sicherheitspolitik und nicht unter die Handelspolitik.

Das EU-Gericht beklagte nun, dass diese Begründung für die Initiatoren des Bürgerbegehrens nicht nachvollziehbar sei. Die Kommission habe die Einordnung des Themas als Gegenstand der Außen- und Sicherheitspolitik nicht weiter erläutert. Dies sei jedoch von zentraler Bedeutung, denn in der Handelspolitik hat Brüssel anders als in der Außenpolitik sehr wohl umfassende Zuständigkeit.

Die Richter unterstrichen, dass die Begründung einer Ablehnung einer Bürgerinitiative im Sinne des demokratischen Werts dieses Instruments von entscheidender Bedeutung sei. Die Kommission habe den Initiatoren „das Erkennen der Gründe“ aber nicht ermöglicht. Die Entscheidung, die Initiative abzulehnen, sei daher „nichtig“.

Die europäische Bürgerinitiative gibt es seit 2012. Registriert die Kommission eine Initiative, müssen die Initiatoren anschließend mindestens eine Million Unterschriften von EU-Bürgern aus mindestens sieben Mitgliedstaaten sammeln. Gelingt dies, müssen sich Kommission und Europaparlament anschließend mit dem Vorschlag befassen.

Im November 2019 hatte eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu Produkten aus besetzten Palästinensergebieten für Aufsehen gesorgt. Die Luxemburger Richter entschieden damals, dass es für Verbraucher erkennbar sein müsse, wenn Lebensmittel aus einer israelischen Siedlung in besetzten Gebieten stammen.

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