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Franco A. weist vor Oberlandesgericht Frankfurt erneut Anschlagsplanungen zurück

Franco A. weist vor Oberlandesgericht Frankfurt erneut Anschlagsplanungen zurück

Justiz (über cozmo news)

Der Bundeswehrsoldat Franco A. hat im Prozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main erneut Anschlagsplanungen bestritten. „Es war nie meine Absicht, einem Menschen Leid zuzufügen“, sagte der Angeklagte am Dienstag in einer Erklärung vor Gericht. Er bedauerte, sich als syrischer Flüchtling ausgegeben und eine Waffe beschafft zu haben. Er habe dabei geltendes Recht missachtet – und „das tut mir aufrichtig leid“.

Er habe unberechtigt einen Asylantrag gestellt und anderen Menschen gegenüber eine Rolle gespielt, „die nicht der Wahrheit entsprach“, sagte der Angeklagte. „Das bereue ich, bei diesen Menschen stehe ich in der Schuld.“ Er habe auch „Dinge“ besessen, zu denen er „nicht berechtigt war“, fügte er mit Blick auf die bei ihm gefundene Waffe sowie Munition hinzu.

Der Prozess hatte am Donnerstag begonnen. A. wird unter anderem die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat „aus einer völkisch-nationalistischen Gesinnung“ heraus vorgeworfen. Er soll sich laut Anklage als syrischer Flüchtling ausgegeben haben, um den Tatverdacht bei späteren Ermittlungen auf Asylbewerber in Deutschland zu lenken. Mögliche Opfer seines mutmaßlich geplanten Anschlags sollen unter anderem Politiker gewesen sein.

Laut Anklage verschaffte sich A. für seinen Plan eine Pistole, die er im Januar 2017 auf einer Toilette im Flughafen Wien-Schwechat versteckt haben soll. Bei dem späteren Versuch, die Waffe aus dem Versteck zu holen, wurde er festgenommen. Zudem soll der 32-Jährige Munition und Sprengkörper aus den Beständen der Bundeswehr an sich genommen und weitere unerlaubte Gewehre besessen haben.

Seine Rolle als Flüchtling begründete A. am Dienstag damit, dass er mit der Flüchtlingspolitik nicht einverstanden gewesen sei. „Mit Beginn der Flüchtlingskrise war ein Punkt erreicht, an dem in meinen Augen so offenkundig gegen Interessen der Bundesrepublik verstoßen wurde“, sagte der Angeklagte.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) warf er vor, mit ihrer „Wir schaffen das“-Entscheidung das Grundgesetz „nicht gewahrt“ zu haben. Er habe sich „ein eigenes Bild machen“ wollen und sich deshalb als syrischer Flüchtling ausgegeben. Nach dem Verhandlungstag bestritt A. vor Journalisten noch einmal „vehement“ die Vorwürfe, einen Anschlag geplant zu haben. „Es gibt keine Terrorvorbereitung“, sagte er.

Die Verteidigung hatte bereits zum Prozessauftakt in der vergangenen Woche einen Großteil der Vorwürfe zurückgewiesen. A. habe keinen Anschlag begehen wollen und sei kein Rechtsextremist. Er habe sich über Monate als Flüchtling ausgegeben, um die „Sicherheitslücken des Systems“ aufzuzeigen, und sei nun einer „öffentlichen Hetzjagd“ und „Rufmord“ ausgesetzt.

Der Vorsitzende Richter Christoph Koller sagte am Dienstag, die Einlassung des Angeklagten sei „weniger umfassend als wir uns vorgestellt haben“. Er kündigte ein umfangreiches Beweisprogramm und die Anhörung zahlreicher Zeugen an. Koller geht von einer „sehr langen Hauptverhandlung“ aus. Bislang sind bis Mitte August weitere Verhandlungstage angesetzt.

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