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Regierung beschließt bundesweit gültige Regeln zum Recycling von Baustoffen

Regierung beschließt bundesweit gültige Regeln zum Recycling von Baustoffen

Baustelle aus der Vogelperspektive - Bild: photovs via Twenty20

Ob Bauschutt oder ausgehobene Erde – jedes Jahr fallen nach Angaben des Umweltministeriums in Deutschland rund 250 Millionen Tonnen mineralische Abfälle an. Künftig sollen sie vermehrt recycelt werden, um damit Ressourcen und die Umwelt zu schonen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch eine Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz, die erstmals deutschlandweit gültige Vorgaben macht.

„Mit dieser Verordnung wird die Bauwirtschaft immer mehr zur Kreislaufwirtschaft“, erklärte Bundesumweltministern Svenja Schulze (SPD). Bau- und Abbruchabfälle seien der größte Abfallstrom in Deutschland. Zugleich stecke in mineralischen Bauabfällen ein enormes Recycling-Potenzial. Angesichts des aktuellen Materialmangels auf dem Bau komme Ersatzbaustoffen eine „besondere Bedeutung“ zu, erläuterte Schulze.

Bis die Verordnung in Kraft tritt, dauert es aber noch: Nachdem die Mantelverordnung im Mai 2017 vom Bundeskabinett erstmals beschlossen worden war, hatte der Bundesrat im November 2020 umfangreiche Maßgaben beschlossen, die von der Bundesregierung übernommen wurden. Nun muss die Mantelverordnung erneut den Bundestag passieren und vom Bundesrat verabschiedet werden. In Kraft tritt sie zwei Jahre nach ihrer Verkündung. Darüber hinaus sind Übergangsregelungen vorgesehen, unter anderem für bestehende Verfüllungen von Abgrabungen und Tagebauen.

Die Bau- und Abbruchwirtschaft kritisierte indes, die Mantelverordnung werde nicht zu einer maßgeblichen Steigerung des Recyclings von Bau- und Abbruchabfällen führen, sondern bleibe eine „bloße Absichtserklärung“. Spezialregelungen über die Verwertung von mineralischen Abfällen aus der Metallindustrie und aus Kraftwerken, wie Schlacken aus Hochöfen und Stahlwerken, Gießereirestsand und Hausmüllverbrennungsaschen seien „für die Baupraxis sekundär“, erklärten der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, der Zentralverband Deutsches Baugewerbe und der Deutsche Abbruchverband gemeinsam.

Wirklich relevante Stoffströme seien Bodenaushub und mineralische Bau-Abfälle. Es sei bedauerlich, „dass die Mantelverordnung nicht primär auf praktikable Regelungen für die Verwertung mineralischer Bau-Abfälle ausgerichtet ist, zumal die Verordnung nahezu jede künftige Straßenbaumaßnahme betreffen wird“, erklärte René Hagemann-Miksits, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbandes.

Dabei sei zu bezweifeln, ob die Verordnung sowohl für die Bauherren als auch die Bau- und Abbruchunternehmen die Realität widerspiegele und rechtssicher umsetzbar sei. Teurer werde die Entsorgung im Straßen- und Schienenwegebau auf jeden Fall: „Die Bauverwaltungen des Bundes und der Länder, sowie die Deutsche Bahn müssen vor Auftragsvergabe die höheren Entsorgungskosten einkalkulieren,“ erklärte Hagemann-Miksits.

Der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa, forderte zudem, dass mineralische Bauabfälle nach der Aufbereitung vom „Stigma der Abfalleigenschaft“ befreit werden müssten. „Qualitätsgesicherte Recycling-Baustoffe sind hochwertige Baustoffe und kein minderwertiger Abfall“, erklärte er. Diesbezüglich sei eine „Nachjustierung“ spätestens mit der nächsten Novellierung der Vorgaben nötig.

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