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Sozial Schwache sind von Grundrechtseingriffen in der Pandemie stark betroffen

Sozial Schwache sind von Grundrechtseingriffen in der Pandemie stark betroffen

Symbolbild: Coronavirus

Von den Grundrechtseinschränkungen in der Corona-Pandemie sind jene Bevölkerungsgruppen besonders stark betroffen, die im gesellschaftlichen Leben ohnehin mit Benachteiligungen zu kämpfen haben. Dies ist die zentrale Aussage des Grundrechte-Reports, den Bürgerrechtsorganisationen am Mittwoch in Berlin vorgestellt haben. „Einschränkungen von Grundrechten treffen meist die schwächsten und vulnerabelsten Gruppen in unserer Gesellschaft“, sagte die Berliner Integrationsforscherin Naika Foroutan bei der Vorstellung des Berichts in Berlin. „Sie können sich am wenigsten dagegen wehren.“

„Ungleiche Rechte spiegeln daher auch den strukturellen Rassismus in diesem Land“, fügte Foroutan hinzu. Die Initiatoren des Reports sprachen von „haftähnlichen Kollektivquarantänen“, die in Sammelunterkünften für Geflüchtete verhängt worden seien.

Ein kurdischer Flüchtling berichtete etwa, wie im vergangenen Jahr die Zentrale Aufnahmestelle für Asylbewerber in Halberstadt von Polizisten umstellt worden sei. Fünf Wochen hätten die Menschen dort unter kollektiver Quarantäne gestanden, hunderte Menschen hätten sich auf engem Raum und ohne jeglichen Schutz vor Ketteninfektionen aufhalten müssen.

„Der diesjährige Grundrechte-Report zeigt, wie zahlreich die Grundrechtsverletzungen und -einschränkungen im letzten Jahr waren“, erklärte Mitherausgeberin Sarah Lincoln, Juristin bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Von der Bundesregierung verlangte sie eine „grundrechtskonforme Pandemiebekämpfung“.

Im diesjährigen Grundrechte-Report werden zudem die Einschränkungen der Versammlungsfreiheit während der Pandemie, die Zumutungen der Coronakrise für Beschäftigte im Gesundheitssektor, die prekären Bedingungen in Schlachtbetrieben und die ungleichen Auswirkungen der Pandemie im Bildungsbereich kritisch beleuchtet.

Der Grundrechtereport, der in diesem Jahr zum 25. Mal erschient, versteht sich als „alternativer Verfassungsschutzbericht. Erstellt wird er unter anderem von den Gruppierungen Pro Asyl, der Neuen Richtervereinigung, der Gesellschaft für Freiheitsrechte und der Humanistischen Union.

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