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Bundestag bleibt bis Ende der Legislaturperiode auch reduziert beschlussfähig

Bundestag bleibt bis Ende der Legislaturperiode auch reduziert beschlussfähig

Bundestag in Berlin

Der Bundestag bleibt noch bis Ende der Legislaturperiode im Herbst mit weniger anwesenden Abgeordneten als üblich beschlussfähig. In der Nacht zum Freitag stimmten die Parlamentarier mehrheitlich einer Verlängerung der in der Corona-Pandemie eingeführten Änderung der Geschäftsordnung zu. Die Regelung wäre ansonsten Ende Juni ausgelaufen; nun gilt sie bis zum Abschluss der Wahlperiode, die mit der konstituierenden Sitzung des neuen Bundestags nach der Wahl am 26. September endet.

Die Geschäftsordnung war bereits zu Beginn der Pandemie im März 2020 geändert worden, um einerseits trotz hoher Infektionszahlen die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Parlaments zu gewährleisten und auf der anderen Seite sicherzustellen, dass die Sitzungen in Ausschüssen oder im Plenarsaal selbst nicht zur weiteren Ausbreitung des Virus beitragen. Damit ist der Bundestag derzeit beschlussfähig, wenn mehr als ein Viertel der Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist. Ähnliches wird auch für die Beschlussfähigkeit der Ausschüsse geregelt. Zuvor galt dies nur dann, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder im Sitzungssaal anwesend waren.

Seit Einführung der Änderung wurde die Geltung bereits mehrfach verlängert. Zur Begründung der nun erfolgten erneuten Verlängerung heißt es, dass – trotz der zwischenzeitlichen enormen Fortschritte bei der Eindämmung der Infektionen – selbst für vollständig Geimpfte und Genesene das Abstandhalten geboten bleibe. Dies könne jedoch im Bundestag und seinen Ausschüssen nur bei einer Reduzierung der notwendigen Anzahl von anwesenden Mitgliedern sichergestellt werden.

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