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Drei Jahre Haft für ehemaligen AWO-Geschäftsführer in Mecklenburg-Vorpommern

Drei Jahre Haft für ehemaligen AWO-Geschäftsführer in Mecklenburg-Vorpommern

Gefängnis - Bild: ako via Twenty20

Das Landgericht Schwerin hat einen ehemaligen Geschäftsführer des Kreisverbands Müritz der Arbeiterwohlfahrt (AWO) wegen schwerer Untreue zu drei Jahren Haft verurteilt. Die Strafkammer sah es nach Gerichtsangaben am Freitag als erwiesen an, dass der 72-jährige Angeklagte 2005 und 2012 den ehrenamtlichen Kreisvorsitzenden dazu gebracht hatte, ihm ungerechtfertigte Einkommenszuwächse und Zusatzrentenansprüche vertraglich zuzusichern.

Der 78-jährige ehemalige Kreisvorsitzende wurde wegen Beihilfe zur Untreue zu einem Jahr und sechs Monaten Haft verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährungs ausgesetzt. Insgesamt sei dem AWO-Kreisverband ein Schaden von etwas mehr als einer Million Euro entstanden, stellte das Gericht fest. Das Gehalt des Geschäftsführers war 2005 von 84.000 Euro auf 120.000 Euro im Jahr erhöht worden.

Außerdem bekam er Tantiemen. 2012 vereinbarte er mit dem Kreisvorsitzenden die Zahlung von monatlich 2.000 Euro zusätzlicher Betriebsrente, sobald er in den Ruhestand gehen würde. Diese Regelung kam nicht mehr zur Anwendung. Als die Verträge 2016 bekannt wurden, wurde der Kreisgeschäftsführer entlassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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