Für die einen ist es nur Stückwerk, für Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ein „beachtliches Reformpaket“. Die Pflegereform, die am Mittwoch vom Kabinett beschlossen wurde, soll nach dem Willen der Bundesregierung die Entlohnung von Pflegekräften verbessern und Pflegebedürftige vor allem in stationären Einrichtungen etwas entlasten.
Was ändert sich für die Bezahlung von Pflegekräften?
Vorgesehen ist ab September eine Verpflichtung zur Zahlung von Tariflöhnen für alle Pflegeeinrichtungen, die Leistungen mit der Pflegeversicherung abrechnen. Anerkannt werden auch kirchenarbeitsrechtliche Regelungen. Den Einrichtungen soll die Bezahlung nach Tarif vollständig durch die Pflegekassen refinanziert werden – und zwar bis zu zehn Prozent über dem Durchschnitt der regional geltenden Tariflöhne.
Bislang wird laut Bundesarbeitsministerium etwa die Hälfte der rund 1,2 Millionen Pflegerinnen und Pfleger in Deutschland nicht nach Tarif bezahlt, vor allem in Ostdeutschland ist die Tarifbindung gering.
Gibt es weitere Verbesserungen für Pflegekräfte?
Pflegerinnen und Pfleger sollen mehr eigenständige Entscheidungsbefugnisse bei der Auswahl der richtigen Hilfsmittel sowie der häuslichen Versorgung von Pflegebedürftigen erhalten. Für die stationäre Altenpflege soll ab Mitte 2023 ein einheitlicher Personalschlüssel gelten, was die Einstellung zusätzlicher Pflegekräfte ermöglichen soll.
Was ändert sich für Pflegebedürftige?
Um eine finanzielle Überforderung von Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern zu vermeiden, soll deren Eigenanteil in den Pflegegraden zwei bis fünf schrittweise reduziert werden. Im ersten Jahr des Heimaufenthalts trägt die Pflegekasse fünf Prozent des pflegebedingten Eigenanteils. Im zweiten Jahr übernimmt die Pflegekasse 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und danach 70 Prozent. Laut Gesundheitsministerium macht dies durchschnittlich nach zwei Jahren Pflege 410 Euro monatlich aus, nach drei Jahren knapp 640 Euro.
Von der prozentualen Entlastung betroffen sind allerdings nur die reinen Pflegekosten, nicht aber sonstige Bestandteile des Eigenanteils, insbesondere für Unterkunft und Verpflegung.
In der ambulanten Pflege sollen die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um fünf Prozent erhöht werden. Kritiker monieren, dass Mehrkosten für Pflegebedürftige wegen der höheren Löhne für die Pflegekräfte höher ausfallen könnten als die vorgesehenen Entlastungen.
Gibt es Verbesserungen bei Pflegeleistungen?
Ausgebaut werden soll der Anspruch auf Kurzzeitpflege, wenn zum Beispiel nach einer Krankenhausbehandlung kurzfristig ein höherer Pflegebedarf entsteht. Dafür soll der Leistungsbeitrag der Pflegeversicherung um zehn Prozent angehoben werden. Zudem wird ein neuer Anspruch auf eine bis zu zehntägige Übergangspflege eingeführt, wenn nach einer Krankenhausbehandlung eine Pflege im eigenen Haushalt oder in einer Kurzzeitpflege nicht sichergestellt werden kann.
Wie wird die Reform finanziert?
Der Beitrag zur Pflegeversicherung soll für Kinderlose ab 2022 um 0,1 Prozentpunkte auf dann 3,4 Prozent steigen. Dies soll rund 400 Millionen Euro zusätzliche Einnahmen bringen. Zudem ist erstmals ein Bundeszuschuss für die Pflegekasse vorgesehen und zwar von einer Milliarde Euro jährlich. Die Krankenkassen verweisen allerdings auf Mehrkosten von rund drei Milliarden Euro und befürchten deshalb eine Finanzierungslücke.
Wie ist das weitere Verfahren?
Das neue Gesetz soll noch vor der Sommerpause vom Bundestag beschlossen werden, indem es als Änderungsantrag an ein bereits in der Beratung befindliches anderes Gesetz angefügt wird.