Auch vollständig gegen das Coronavirus geimpfte Reiserückkehrer aus Brasilien müssen nach ihrer Ankunft in Deutschland in Quarantäne. Das entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Mittwoch und wies damit den Eilantrag eines aus dem südamerikanischen Land zurückgekehrten Ehepaars aus Neuss ab. Die von der Bundesregierung festgelegte zweiwöchige Quarantäne für Reiserückkehrer, die aus einem Virusvariantengebiet einreisen, sei „nicht offensichtlich rechtswidrig“.
Nach Auffassung der Kammer ist eine zweiwöchige Quarantäne nicht unverhältnismäßig und verstößt auch nicht gegen den Gleichheitssatz. Auch die Einschätzung der Regierung, dass grenzüberschreitender Reiseverkehr ein zusätzliches Infektionsrisiko insbesondere mit „besorgniserregenden Virusvarianten“ mit sich bringen könnte, sei nicht zu beanstanden.
Es bestehe ein hohes öffentliches Interesse daran, die Verbreitung dieser Virusmutanten in Deutschland zu verhindern. Die Einschränkungen der Reiserückkehrer müssten „hinter den Schutz von Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen zurücktreten“, erklärte das Gericht. Gegen den Beschluss ist Beschwerde vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster möglich.