Im Prozess um mutmaßlich illegale Wahlkampffinanzierung gegen Frankreichs Ex-Präsidenten Nicolas Sarkozy hat die Verteidigung auf Freispruch plädiert. Sarkozy habe „keine Rechnung unterzeichnet und alle Einschränkungen akzeptiert, die ihm auferlegt wurden“, sagte seine Anwältin Gesche Le Fur am Dienstag vor einem Pariser Strafgericht. Er sei über die überzogenen Wahlkampfkosten nicht informiert gewesen und habe nicht die Absicht gehabt, die geltenden Höchstgrenzen zu missachten.
Die Staatsanwaltschaft hatte am vergangenen Donnerstag ein Jahr Haft, davon sechs Monate auf Bewährung, sowie eine Geldbuße von 3750 Euro gegen Sarkozy gefordert.
Der 66-Jährige war von 2007 bis 2012 Frankreichs Präsident. Nach Überzeugung der Anklage wandte er bei seinem letztlich erfolglosen Präsidentschaftswahlkampf gegen den Sozialisten François Hollande 2012 mehr als 40 Millionen Euro auf, um seine Wiederwahl zu sichern. Das war fast doppelt so viel wie erlaubt.
Neben dem konservativen Politiker stehen noch 13 weitere Angeklagte vor Gericht. Für sie hatte die Staatsanwaltschaft Bewährungsstrafen gefordert. Sie sollen dazu beigetragen haben, die massiv überzogenen Ausgaben für den Wahlkampf durch ein System gefälschter Rechnungen zu kaschieren.
Bereits am 1. März war Sarkozy in einem Korruptionsprozess zu drei Jahren Haft verurteilt worden, davon zwei auf Bewährung. Da er Berufung eingelegt hat, ist das Urteil bisher nicht rechtskräftig.