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Frei verteidigt eigenen Vorstoß zur Abschaffung des individuellen Asylrechts

Frei verteidigt eigenen Vorstoß zur Abschaffung des individuellen Asylrechts

Thorsten Frei - Bild: Deutscher Bundestags/Tobias Koch

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei (CDU), hat seinen Vorschlag zur Abschaffung des individuellen Asylrechts gegen Kritik aus den Ampelparteien verteidigt. Die Auswahl Schutzbedürftiger müsste mithilfe internationaler Institutionen geschehen, etwa des UNHCR, sagte Frei der FAZ (Mittwochausgabe). Er wies darauf hin, dass nach seinen Vorstellungen immer noch eine sechsstellige Zahl von Schutzbedürftigen in Deutschland aufgenommen würde.

„300.000 entspräche der Zahl von Asylsuchenden, die derzeit im Jahr in Europa anerkannt werden. Etwa die Hälfte würde in Deutschland aufgenommen.“ Frei erläuterte die Details seines Vorschlags.

„Wir sollten jegliches individuelle Asylrecht in Deutschland abschaffen. Also das nach Artikel 16a des Grundgesetzes, das nach der Genfer Flüchtlingskonvention und den Subsidiärschutz. Stattdessen würden wir ja ein Kontingent von wirklich Hilfsbedürftigen aufnehmen.“

Wer dennoch bis nach Deutschland gelangte und dort aufgegriffen würde, müsste „konsequent zurückgeführt werden“. Dabei würde es sich aber um eine „kleinere Zahl“ von Menschen handeln. „Unter dem neuen Regime wäre endlich ein robuster Grenzschutz möglich“, sagte Frei.

„Wenn die Herkunftsländer sich weigern, ihre Staatsangehörigen wieder aufzunehmen, würde das Folgen haben etwa bei der Entwicklungshilfe oder der Visavergabe“, fügte Frei hinzu. Führende Politiker von SPD, Grünen und FDP wandten sich gegen den Vorschlag. „Das Individualrecht auf Asyl, das sowohl in der Genfer Flüchtlingskonvention als auch im deutschen Grundgesetz verankert ist, war nach dem Grauen des Zweiten Weltkrieges eine wichtige menschenrechtliche Errungenschaft und ist mit uns nicht verhandelbar“, sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Hartmann, der FAZ. Mit Bezug auch auf den jüngsten Vorschlag Linnemanns, Gewalttäter in Schwimmbädern noch am Tag der Tat dem Richter vorzuführen, äußerte Hartmann grundsätzlich Zweifel am Kurs der Union in der Migrationspolitik.

„Erst Linnemann, dann Frei: Bei der Union scheint wieder mal das Populismusfieber ausgebrochen zu sein. Die Symptome: Man fordert markig klingende Sachen, obwohl man ganz genau weiß – oder zumindest wissen müsste – dass diese weder praktisch noch unter rechtsstaatlichen Aspekten umsetzbar sind.“ Der grüne Europaabgeordnete Reinhard Bütikofer kritisierte, was Frei vorschlage, sei eine „Beschädigung des Grundgesetzes“.

Gottfried Curio, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, sagte der FAZ: „Freis Analyse macht einen Denkfehler und mündet dementsprechend in fehlgeleitete Forderungen.“ Frei wolle ein Problem lösen, das es so gar nicht gebe: „einen millionenfachen Anspruch auf Zuwanderung“. Zuspruch erhielt Frei lediglich aus der eigenen Partei.

Der CDU-Außenpolitiker Roderich Kiesewetter begrüßte den Vorschlag als „Denkanstoß“. Das Asylrecht werde in der heutigen Praxis eigentlich ausgehöhlt, sagte Kiesewetter der FAZ. „Es nimmt Frauen und Kinder faktisch aus und ist zu einem Asylrecht für körperlich robuste, zum Teil gewalttätige Männer geworden“, sagte der CDU-Politiker. Frei gehe es um „eine Lösung, die Schwächere, Gebrechliche, Frauen und Kinder berücksichtigt.“

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Nürnberger Blatt | Quelle: dts Nachrichtenagentur
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