Die Historikerin Dr. Alexa Stiller diskutiert mit den Experten Dr. Heike Krösche und Jens Nagel über die völkerstrafrechtliche Ahndung von Verbrechen an Kriegsgefangenen in den „Nürnberger Prozessen“. Die Podiumsdiskussion „NS-Verbrechen an Kriegsgefangenen vor Gericht“ beginnt am Donnerstag, 24. Oktober 2019, um 19 Uhr im Memorium Nürnberger Prozesse, Saal 600, Bärenschanzstraße 72.
1934 ratifizierte das Deutsche Reich das „Genfer Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen“ und verpflichtete sich so, mit Kriegsgefangenen gemäß den völkerrechtlichen Vereinbarungen zu verfahren. Bei den 1945 bis 1949 durchgeführten „Nürnberger Prozessen“, insbesondere im Prozess gegen das Oberkommando der Wehrmacht (OKW-Prozess), spielte der unmenschliche, völkerrechtswidrige Umgang mit Kriegsgefangenen eine große Rolle. Zu den Angeklagten zählte auch Hermann Reinecke, der unter Wilhelm Keitel, Chef des Oberkommandos der Wehrmacht, verantwortlich für das Kriegsgefangenenwesen war. Im Oktober 1948 wurde er für die massenweise Misshandlung und Ermordung kriegsgefangener sowjetischer Soldaten zur Verantwortung gezogen und zu lebenslanger Haft verurteilt. Dr. Heike Krösche von der Privaten Pädagogischen Hochschule der Diözese Linz und Jens Nagel, Leiter der Gedenkstätte Ehrenhain Zeithain, berichten von den Ermittlungen der sowjetischen Besatzungsmacht zur Behandlung sowjetischer Kriegsgefangener sowie zur Verteidigung zentraler Angeklagter im OKW-Prozess.
Auch Gehörlose können an der Veranstaltung teilnehmen. Eine Gebärdendolmetscherin wird übersetzen.