Sträucher und Bäume vor Einbruch des Winters zurückschneiden

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Eine Roteiche die unter Naturdenkmal im Senftenberg-Schloßpark eingekürzt wurde - Lizenz: CC BY-SA 3.0

Das Tiefbauamt in Fürth erinnert alle Haus- und Grundstücksbesitzer daran, Pflanzen rechtzeitig zurückzuschneiden. Wenn Äste und Zweige von Bäumen, Sträuchern und Hecken in Geh- und Radwege sowie in Fahrbahnen hineinragen, ist der öffentliche Verkehrsraum eingeengt.

Oft verdecken sie Straßenlampen und Verkehrszeichen und gefährden so Verkehrsteilnehmer; bei Dunkelheit besteht sogar Verletzungsgefahr. Das betrifft vor allem Rollstuhlfahrer, Kinder, Personen, die mit Kinderwagen unterwegs sind, und nicht zuletzt sehbehinderte und blinde Mitbürger.

Dazu ist jetzt die beste Gelegenheit, da laut Bundesnaturschutzgesetz in der Zeit vom 1. März bis 30. September nur schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt sind. Im Bereich von Geh- und Radwegen ist eine lichte Höhe von mindestens 2,50 Metern, im Bereich von Straßen von 4,50 Metern erforderlich.

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