Gesundheitsminister Jens Spahn hat seinen Vorstoß verdeutlicht, sogenannte Konversionstherapien von Homosexuellen zu verbieten. Die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland berichten, dass diese bei Minderjährigen generell untersagt werden sollen.
Die Behandlungen wären bei einwilligungsfähigen Volljährigen jedoch grundsätzlich zulässig. Jedoch gilt dies nicht, wenn Personen Täuschung, Irrtum, Zwang oder Drohung unterliegen.
So sollen Verstöße mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder hohen Bußgeldern geahndet werden.