Im November gibt es einige neue Regeln und Gesetze – Das Wichtigste in aller Kürze

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit

Änderung zum Personalausweis: EU-Bürger können sich jetzt online ausweisen

Seit 2017 gibt es die Online-Ausweisfunktion auf dem neuen Personalausweis. Zum einen kann der Ausweisinhaber damit eine rechtsgültige Unterschrift abgeben und zum anderen sich damit bei Behörden, Versicherung und Co. anmelden. Außerdem ist es zum Beispiel möglich, ein Führungszeugnis einfach online zu beantragen.

Bisher waren allerdings Unionsbürger der EU und deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben von diesen Funktionen ausgenommen. Das ändert sich jetzt im November. Mit der eID-Karte kann nun jeder den vollen Funktionsumfang nutzen. Darauf sind die wichtigsten Daten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum und gegebenenfalls Künstler- oder Ordensname und akademischer Titel gespeichert.

Deutsche im Ausland können damit auch ihre Auslandsadresse eintragen lassen. Der Chip wird für zehn Jahre ausgestellt. Antragsteller müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

Neues Gesetz im November: Qualitätsprüfung in der Pflege

Der Pflege-TÜV kommt. Bisher bekamen fast alle Pflegeheime Bestnoten – auch wenn die Versorgung der Bewohner mangelhaft war. An diesen Bewertungen konnte kaum abgelesen werden, wie gut die Einrichtungen die insgesamt 700.000 Heimbewohner in Deutschland wirklich sind. So lag der Bundesdurchschnitt im September bei der Note 1,2.

Qualität und mögliche Missstände werden künftig in einem zweistufigen Verfahren gemessen. Dafür müssen die Pflegeheime regelmäßig konkrete Daten erheben. Dazu zählen etwa die Häufigkeit von Druckgeschwüren, schwerwiegenden Sturzverletzungen oder Fixierungen der Bewohner ebenso wie Maßnahmen, um deren Mobilität, Selbstständigkeit, Kommunikation und soziale Kontakte zu fördern.

Zusätzlich dazu sollen Prüfer der gesetzlichen und privaten Krankenkassen alle 14 Monate die Qualität der einzelnen Heime in 24 unterschiedlichen Aspekten untersuchen.

Einmalzahlung für alle Beschäftigten im Bauhauptgewerbe im November

Im Bauhauptgewerbe wurden die Löhne und Gehälter im Tarifgebiet Ost in zwei Schritten von 6,6 Prozent zum 1. Mai 2018 und um 0,8 Prozent zum 1. Juni 2019 angehoben. Beschäftigten erhalten seitdem im Vergleich zu vorher 7,4 Prozent mehr Geld. Zum 1. November bekommen Beschäftigte im Osten zudem eine Einmalzahlung von 250 Euro.

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