US-Präsident Donald Trump hat im Streit um die verweigerte Herausgabe seiner Steuererklärungen eine Niederlage erlitten.
Ein New Yorker Berufungsgericht urteilte, Trumps Buchhaltefirma müsse seine Steuererklärungen von 2011 bis 2018 offenlegen. Einen Einspruch des Präsidenten wiesen die Richter zurück.
Trumps Anwälte deuteten auf die Immunität des Präsidenten hin. Das Gericht hingegen zeigte sich überzeugt, es dürfe die Offenlegung der Dokumente von einem Dritten fordern. Nun dürfte der Fall vor dem Obersten Gerichtshof landen.