Der Bundesgerichtshof hatte zu entscheiden, welche Bewertungen in die Durchschnittsnote einfließen müssen und welche nicht. Bewertungsportale im Internet müssen demnach nicht alle abgegebenen Bewertungen mit in die Gesamtwertung mit einfließen lassen.
Es sei zulässig, nur „empfohlene Bewertungen“ in die Gesamtbewertung einfließen zu lassen, urteilte heute der Bundesgerichtshof. Eine entsprechende Auswahl sei von der Meinungsfreiheit der Portalbetreiber abgedeckt.
Damit gab der Bundesgerichtshof dem Portal „Yelp“ im Streit mit einer Fitnessstudio-Betreiberin recht. Sie hatte gegen die fehlende Berücksichtigung einiger positiver Bewertungen geklagt.