Am 15. Februar werden wieder die vierteljährigen Gemeindesteuern und Hausabgaben zur Zahlung fällig. Darauf macht die Stadtkasse aufmerksam. Grundstückslasten wie Grundsteuer, Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgebühren sind für das erste Vierteljahr 2020 nach dem zuletzt erteilten Grundabgabenbescheid zu zahlen.
Für das Niederschlagswasser ergibt sich die zu zahlende Summe aus dem aktuellen Gebührenbescheid. Der letzte Gewerbesteuerbescheid beinhaltet die Höhe der Gewerbesteuer.
Damit die Zahlungen ordnungsgemäß verbucht werden können, ist auf dem Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg das Kassenzeichen zu vermerken. Sofern eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, werden die Steuern und Abgaben durch die Stadtkasse abgebucht.