Am 1. Februar verlässt Großbritannien die Europäische Union (EU). Auch für die in Erlangen lebenden Briten wirkt sich der Brexit aus. Nach dem zwischen EU und Großbritannien ausgehandelten Übergangsabkommen werden britische Staatsbürger zunächst bis Ende des Jahres wie Bürger der EU behandelt.
Auch nach Ablauf der Übergangsfrist soll für sie weiterhin das Recht der Freizügigkeit gelten. Bei den anstehenden Kommunalwahlen können Briten hingegen nicht mehr antreten oder wählen. Betroffen von diesen Änderungen sind insgesamt 206 Erlanger mit Hauptwohnsitz gemeldete britische Bürger, die entweder nur die britische Staatsbürgerschaft oder eine zweite Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU-Staates besitzen.
Einen möglicherweise breiteren Personenkreis betrifft hingegen die Regelung, dass britische Führerscheine innerhalb einer Frist von derzeit sechs Monaten umgeschrieben werden müssen.