Die Straße „Am Siechweiher“ ist Schwabachs erste Fahrradstraße. Der Vorrang für den Radverkehr war eine Idee aus der Bürgerversammlung „Gesamtstadt“.
„Für eine zukunftsfähige Verkehrspolitik müssen wir uns Gedanken über die sinnvolle Raumaufteilung zwischen Kraftfahrzeugen, Radlern und Fußgängern machen. Eine Fahrradstraße ist dazu eine gute und sinnvolle Möglichkeit.“, so Stadtrechtsrat und Umweltreferent Knut Engelbrecht.
Die Straße „Am Siechweiher“ wurde als Premieren-Fahrradstraße ausgewählt, da sie von Radlern häufig genutzt wird. Sie stellt eine Verbindung vom Schwabacher Westen in die Innenstadt dar.
Fahrradstraßen sind für Kraftfahrzeuge gesperrt. Autos, Motorräder und Lastwagen dürfen dort nicht fahren. Ausnahmen gelten hier durch ein Zusatzschild für Anlieger. Nur diese dürfen in einer Fahrradstraße auch parken.
Radler haben auf Fahrradstraßen Vorrang. So dürfen sie zum Beispiel nebeneinander fahren. Allerdings gilt auch dort das Rechtsfahrgebot. Möchte ein Autofahrer überholen, muss er mindestens 1,5 Meter seitlichen Abstand zu den Radfahrern halten. Sollte dies nicht möglich sein, muss der Autofahrer seine Geschwindigkeit den Radfahrern anpassen.